Rüstzeit als bezahlte Arbeitszeit – was Umkleidezeit und Computer-Hochfahren gemeinsam haben
Im entschiedenen Fall betrieb ein Unternehmen ein Callcenter mit flexiblen Arbeitszeiten. Für jeden Mitarbeiter wurde ein Arbeitszeitkonto geführt, in welchem Plus- und Minusstunden aufgeschrieben wurden. Bevor ein Mitarbeiter mit der Arbeit anfangen konnte, musste er den Computer hochfahren, sich einloggen, die für die Arbeit notwendigen Programme öffnen und systembedingte Anmeldevorgänge durchlaufen, z. B. Passwörter eingeben.
Fallstricke bei der Vertragsgestaltung: Probezeit und Kündigungsfrist
Das BAG hatte über Klauseln in einem Arbeitsvertrag zu entscheiden.
Überwachung eines Mitarbeiters mittels Keylogger ist ohne Verdacht unzulässig
Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber einen angestellten „Web-Entwickler“ mittels eines Keyloggers überwacht. Hierbei handelt es sich um eine Software, die es erlaubt, alle Tastatureingaben am Computer nachzuvollziehen und zudem noch regelmäßig Bildschirmfotos („Screenshots“) fertigte.
Überwachung mittels verdeckter Videoaufnahmen bei Anfangsverdacht zur Aufdeckung einer Straftat zulässig
Im hier besprochenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.10.2016 wurde – im Unterschied zum gesondert besprochenen Urteil vom 27.07.2017 – die Videoaufnahme eines Diebstahls für verwertbar erklärt. Warum?
Abschluss von Arbeitsverträgen/Änderungsverträgen
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 hat der Gesetzgeber den Wortlaut des § 309 Nr. 13 BGB geändert. Eine vorformulierte, arbeitsvertragliche Regelung zur Ausschlussfrist, die die rechtzeitige schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen fordert, ist danach unwirksam.
Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit
In dieser Entscheidung betont das BAG wiederholt, dass Umkleidezeit im Betrieb Arbeitszeit ist, die der Arbeitgeber vergüten muss.
Vom Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst – so das BAG – ist nicht nur die eigentliche vereinbarte Tätigkeit, sondern auch jede sonstige Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung unmittelbar zusammenhängt.
Gekonnt Personal gewinnen – Fehler bei der Einstellung vermeiden – Kosten sparen
Ob ein Arbeitsverhältnis gewinnbringend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verläuft, entscheidet sich bereits bei der Einstellung. Offene Verhandlungen, die in klaren Regelungen münden, vermeiden Unmut und Rechtsstreitigkeiten.
Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten
Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Auch Bereitschaftszeiten – das sind Zeiten, in denen sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufhält, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen – sind mit dem Mindestlohn zu vergüten.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Einheit des Verhinderungsfalles
Wird ein Arbeitnehmer nach wiederhergestellte Arbeitsfähigkeit, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erneut krankheitsbedingt arbeitsunfähig, entsteht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) grundsätzlich ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Krankheit beruht.
Aufhebungsvertrag: Klageverzicht und AGB-Kontrolle
Wie ist die rechtliche Situation, wenn der Arbeitnehmer einen geschlossenen Aufhebungsvertrag später nicht gelten lassen will?