Nicht jede Ehe hält auf Lebenszeit. Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht, berät Sie bei einer Trennung oder Scheidung, Ansprüchen auf Kindes- oder Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Umgang. Wenn eine Ehe scheitert, sollte eine einvernehmliche Klärung aller zu regelnden Fragen herbeigeführt werden, denn lange gerichtliche Verfahren sind nicht nur teuer, sondern wirken sich auf die gesamte Familie negativ aus. Welche Fragen juristisch zu klären sind, hängt von der konkreten Familiensituation ab, beispielsweise davon, ob die Eheleute gemeinsame minderjährige Kinder haben. Nach einer Grundsatzentscheidung zum Wechselmodell werden Betreuung und Umgangsrecht häufiger diskutiert. Was muss diesbezüglich geregelt werden? Wie steht es mit Ehegattenunterhaltsansprüchen? Sind die Ehegatten frei in der inhaltlichen Gestaltung ihrer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung? Wer ist unterhaltsberechtigt oder zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet?
Zur gestaltung der Vermögensverhältnisse während der Trennungszeit sollte rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Bei diesen und zahlreichen weiteren Fragen zu Scheidungsverfahren und Umgangsrecht steht Ihnen die familienrechtlich spezialisierte Anwältinnen unserer Kanzlei in Dresden zur Seite, selbstverständlich auch bei der Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften. Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große berät Mandanten auch zur Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen. Ist ein Ehegatte oder Partner dabei unangemessen benachteiligt, kann das Gericht die Vereinbarung als unwirksam ansehen oder anpassen. Deshalb sollte mit anwaltlicher Hilfe besonderes Augenmerk auf die Wirksamkeit gelegt und beim Versorgungsausgleich eine vom Gesetz abweichende Regelung mit strengeren Maßstäben bewertet werden als im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Der Einzelfall ist entscheidend und muss individuell geprüft werden. Auf Wunsch werden Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten nach Ihren Bedürfnissen gestaltet.
Die Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei
- Betreuung von Scheidungs- und Scheidungsfolgeverfahren (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich),
- Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (z. B. Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt),
- Kindschaftsrecht (elterliches Sorgerecht, Umgangsrecht, Namens- und Abstammungsrecht),
- eheliches Güterrecht (incl. Ehevertrag),
- nichteheliche Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen
- Betreuungsrecht (inkl. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung)
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.