Mit unserem Fachwissen, Kontinuität und Verlässlichkeit bieten wir Wohnungsunternehmen, privaten Vermietern, Haus- und WEG-Verwaltungen sowie Genossenschaften in allen Angelegenheiten des Immobilien-, Gewerbe- sowie Wohnraummietrechts und Wohnungseigentumsrechts eine fundierte persönliche Beratung und Vertretung. Dies umfasst die Verhandlungen beim Abschluss von Miet- und Kaufverträgen oder die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Mieterhöhungen bis hin zur Prozessvertretung.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und einem besonderen mietrechtlichen Referat haben wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen. Unser Service umfasst die komplette Abwicklung ab einer definierten Schnittstelle, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Von der Einziehung offener Miet-, Kautions- und und Nebenkostenforderungen bis zur Durchsetzung von Kündigungen, Räumungs- und Zutrittsansprüchen – wir vertreten Ihre Interessen und übernehmen die gesamte Prozesskette, wenn erforderlich bis zur Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Mieterhöhungsverlangen oder Modernisierungsmaßnahmen und entsprechender Kostenumlage oder klären Streitigkeiten in Bezug auf Mietminderungen bzw. Nebenkostenabrechnungen.
Das Immobilien- und Mietrecht ist geprägt von zahlreicher Rechtsprechung. Wir behalten für Sie den Überblick und schulen Ihre Mitarbeiter individuell entsprechend Ihren Anforderungen.
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.