Wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage gerät, muss der Unternehmer schnell reagieren. Verschärfter Wettbewerb, steigende Reklamationszahlen oder stärkere Abhängigkeit von mehreren Großkunden, Umsatz- und Ertragseinbrüche, Fluktuation bei den Mitarbeitern, Mahnungen oder Zahlungsrückstände beim Finanzamt sind untrügliche Zeichen einer Krise. Wenn Zahlungsunfähigkeit droht, lassen Sie uns gemeinsam handeln. Jeder Geschäftsführer ist verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Anderenfalls macht er sich wegen Insolvenzverschleppung oder weiterer Tatbestände strafbar.
Ein Insolvenzverfahren soll die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wiederherstellen und dieses – soweit möglich – sanieren oder die Situation geordnet abwickeln. Der Gesetzgeber hat den Wunsch nach Sanierung an zahlreichen Stellen zum Ausdruck gebracht. Unternehmen erhalten durch verschiedene Regelungen im Rahmen der Insolvenzordnung die Möglichkeit zu einem wirtschaftlichen Neuanfang. In unserer Kanzlei sind wir auf Restrukturierung und Sanierung spezialisiert.
Welche Regelungen und Formalitäten je nach Rechtsform gelten, welche Fristen eingehalten werden müssen und was beim Insolvenzantrag zu beachten ist, klären wir in einem vertraulichen Erstgespräch. Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick über die aktuelle Lage und besprechen die geeignete Strategie, Wege und Möglichkeiten zur Rettung des Unternehmens.
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.