Die zunehmende Konkurrenz zwischen Unternehmen und steigende Anforderungen des Verbraucherschutzes verschärfen die Wettbewerbssituation. Die Rechtsprechung zum Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb ist kaum überschaubar. Die Verletzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten führt häufig zu vermeidbaren finanziellen Verlusten. Aus diesen Gründen sollte kompetenter Rechtsrat nicht erst im Verletzungsfall, sondern bereits vorbeugend in Anspruch genommen werden.
Die Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei
- gesetzliche und vertragliche Wettbewerbsbeschränkungen,
- die Überprüfung von (geplanten) Werbemaßnahmen,
- die Beratung nach Erhalt von Abmahnungen,
- die Geltendmachung bzw. Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- oder Schadenersatzansprüchen sowie
- die Vertretung in Einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren.
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.