Das Urheberrecht schützt die Rechte der Künstler und Kreativen. Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst oder auch Software werden vom Urheberrechtsschutz umfasst. Das Urheberrecht entsteht automatisch und muss nicht angemeldet werden. Es bietet sich jedoch an, bestimmte Sicherungsmechanismen zu installieren, um Ihr geistiges Eigentum im Fall des Verstoßes schützen zu können. Aus diesen Gründen sollte kompetenter Rechtsrat nicht erst im Verletzungsfall sondern bereits vorbeugend in Anspruch genommen werden. Wie helfen Ihnen gern, Ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen.
Die Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei
- Prüfung der Schutzrechtsfähigkeit eines Werkes
- Erstellung und Bewertung von Lizenzverträgen
- Abgrenzung des urheberrechtlichen Schutzes (nicht eintragungsbedürftig) zu den gewerblichen Schutzrechten (eintragungsbedürftige Marken u.ä.)
- Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und Plagiaten
- Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
- Vertretung in Verletzungsprozessen
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.