Kein Betriebsrisiko bei Betriebsschließung durch behördliche Anordnung
Im Falle einer behördlich angeordneten Betriebsschließungspflicht liegt kein Fall des Betriebsrisikos nach § 615 S. 3 BGB vor – der Arbeitgeber ist daher nicht zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet.
Arbeitgeber tragen in der Pandemie das Betriebsrisiko
Das Betriebsrisiko des Arbeitgebers bei Schließlung aufgrund behördlicher Allgemeinverfügung umfasst auch Annahmeverzugslohn für die Arbeitnehmer.
Ärztlicher Hintergrunddienst und Vergütung
Jahrelang bestand Streit über die Frage, ob und inwieweit der „Hintergrunddienst“ von Ärzten zu vergüten ist.
Coronavirus (Sars-CoV-2) Arbeitsunfähigkeit, Quarantäne und Urlaub
Schwierigkeiten bereiten Arbeitgebern wie Arbeitnehmern nach wie vor Fragen, wann – auch im Zusammenhang mit Auslandsreisen – ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit und wann eine Entschädigung wegen Quarantäne-Anordnung gefordert werden kann.
Arbeit auf Abruf im Mini-Job
Arbeit auf Abruf wird verbreitet eingesetzt, um kostengünstig und flexibel auf unterschiedlichen Arbeitsanfall reagieren zu können. Bei Arbeit auf Abruf schwankt nicht nur die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch das dem Arbeitnehmer zu zahlende Entgelt. Bereits seit 01.01.2019 sind diverse Neuregelungen in Kraft, die noch immer nicht in allen Arbeitsverträgen berücksichtigt wurden.
Honorararzt im MVZ ist Angestellter
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) müssen für ihre Zulassungen wie niedergelassene Ärzte den Versorgungsauftrag wahrnehmen. Bei Urlaubs- und Krankheitszeiten besteht auch in MVZ Personalmangel. Dieser wird gern durch sogenannte „Honorarärzte“ gedeckt.
Vertrauensarbeitszeit: Pauschalabgeltung für Überstunden?
Mit Arbeit im „Home Office“ und verschiedenen Modellen der Flexibilisierung der Arbeitszeit birgt Arbeitsrecht 4.0 für den Arbeitgeber die Problematik, dass die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit kaum mehr kontrollierbar ist. Immer öfter wird deshalb eine sogenannte „Vertrauensarbeitszeit“ vereinbart, die Chancen und Risiken mit sich bringt.
Honorarärzte sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Über die Selbstständigkeit von Honorarärzten wird seit längerem kontrovers diskutiert. Insbesondere Krankenhäuser und medizinische Unternehmen beschäftigen als Alternative zu angestellten Ärzten auch Honorarärzte, für welche bislang keine Sozialabgaben gezahlt wurden.
Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne Sachgrund – Änderung der Rechtsprechung des BAG!
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist regelmäßig nur möglich, wenn dies durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
Aufzeichnungs-/Dokumentationspflicht der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber sind bisher nach deutschem Arbeitsrecht nicht verpflichtet, die von einem Arbeitnehmer täglich geleistete Arbeitszeit zu erfassen und zu dokumentieren. Lediglich in Ausnahmefällen sieht das deutsche Gesetz eine solche Verpflichtung vor. So muss ein Arbeitgeber beispielsweise nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers aufzeichnen, die die werktägliche Arbeitszeit nach § 3 Satz 1 ArbZG – regelmäßig also acht Stunden – überschreitet.