by Pöppinghaus : Schneider : Haas
Annahmeverzug des Arbeitgebers – Leistungswille des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer ist an eine Weisung des Arbeitgebers (z.B. eine Versetzung), die nicht aus sonstigen Gründen unwirksam ist, vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Unverbindlichkeit der Leistungsbedingung festgestellt wird.
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Fehlender Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt, wenn sie auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
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Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Geschäftsführer
Wird ein Geschäftsführer einer GmbH abberufen, sind die Arbeitsgerichte für Streitigkeiten aus dem der Tätigkeit zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis zuständig, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis gehandelt hat.