
Diana Wiemann-Große
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
- geboren 1975 in Königs Wusterhausen (Brandenburg)
- 1994 bis 1998 Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Dresden
- Tätigkeit am Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne
- 1998 bis 2000 Referendariat beim Landgericht Dresden
- 2000 Tätigkeit bei der Deutschen Handelskammer in Wien
- 2001 Zulassung als Rechtsanwältin und Tätigkeit in der Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB
- seit 2007 Fachanwältin für Familienrecht
- seit 2009 Partnerin der Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB
- seit 2017 Fachanwältin für Erbrecht
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) e.V.
Wenn eine Ehe scheitert, sollte eine einvernehmliche Klärung aller zu regelnden Fragen herbeigeführt werden, denn lange gerichtliche Verfahren sind nicht nur teuer, sondern wirken sich auf die gesamte Familie negativ aus.
Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Wiemann-Große begleitet als Fachanwältin für Familienrecht Scheidungsverfahren und vertritt unsere Mandanten in Unterhalts, Umgangs- und Sorgerechtsprozessen. Ein weiterer wesentlicher Kernbestandteil ist die außergerichtliche Erarbeitung von Scheidungsfolgevereinbarungen und Eheverträgen sowie die entsprechende Verhandlungsführung.
Erbrecht
Als Fachanwältin für Erbrecht ist Frau Wiemann-Große die richtige Ansprechpartnerin für alle Rechtsfragen rund um den Erbfall. Sie begleitet unsere Mandanten bei Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften bis hin zur Geltendmachung von Pflichtteils- und Auskunftsansprüchen. Darüber hinaus hat sie sich auf die Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Nachfolgeplanungen bei Unternehmern spezialisiert.
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.