Abmahnung durch „Marktüberwacher“
Hochkonjunktur hatten im Jahr 2014 die Wettbewerbs- und Verbraucherverbände bzgl. der Abmahnung von unvollständigen Angaben/Kontaktdaten, wie der Angabe der vollständigen Rechtsform (GmbH, AG, KG etc.) und der Anschrift bei Zeitungsannoncen und/oder Katalogen.
E-Mail-Werbung und Impressumspflicht
Besondere Vorsicht ist bei der Versendung von E-Mail-Werbung geboten, da diese schnell zu einer unzumutbaren Belästigung nach § 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) werden kann.
Die Widerrufsbelehrung
Verbraucher müssen im Rahmen einer Online-Bestellung über ihr Widerrufsrecht bzw. über den Ausschluss des Widerrufsrechtes informiert werden.
Vorsicht, wenn ein Gesellschaftsvertrag pauschal zur Mehrheitsentscheidung ermächtigt!
In manchen Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften (GbR, KG, OHG oder GmbH & Co KG) wird pauschal erklärt, dass Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der Gesellschafter gefasst werden können, soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
„Kundenschutzklausel“ – den Kundenstamm richtig schützen
Wenn die Gesellschaft ihre Kunden/ihren Kundenbestand vor einem ausscheidenden Gesellschafter schützen möchte, ist eine sog. Kundenschutzklausel notwendig. Allerdings muss diese Klausel auch in zeitlicher Hinsicht angemessen sein und darf das notwendige Maß nicht überschreiten.
Mindestlohn in dem grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Geschäftsverkehr
In seinem Urteil vom 18.09.2014, C-549/13, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass nationale Bestimmungen, die vorschreiben, dass bestimmte öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Beschäftigten einen in dem Mitgliedstaat der Ausschreibung geltenden Mindestlohn zahlen, u.U. eine Einschränkung der im Art. 56 AEUV geregelten Dienstleistungsfreiheit darstellen können.
Lohnt sich Schwarzarbeit überhaupt noch?
Bei „Schwarzarbeit” (Auftragsausführung ohne Rechnungsstellung) hat der Unternehmer mit Urteil des BGH vom 10.04.2014 (AZ: VII ZR 241/13) keinen Anspruch mehr auf seine Vergütung.
Einstieg von Gläubigern in ein Krisenunternehmen?
Die Krise eines Lieferanten oder Kunden kann für Geschäftspartner existenzielle Bedeutung haben. Soll versucht werden, das Krisenunternehmen durch eine Beteiligung des Gläubigers (Geschäftspartners) zu stabilisieren, besteht die Gefahr, dass die Forderungen des Gläubigers im Falle einer Insolvenz nachrangig werden.
Schiedsvereinbarung
Die Regelung über das im Streitfall zuständige Gericht ist ein notwendiger Punkt bei der Vertragsgestaltung im Rahmen einer gelungenen deutsch-polnischen Geschäftsbeziehung.
Kein Windhundrennen der Kapitalanleger bei einer stillen Beteiligung
Die Rückabwicklung einer stillen Beteiligung ist nicht möglich. Der Anleger, der sich an einer GmbH im Rahmen einer atypischen stillen Beteiligung beteiligt, kann bei Fehler der Beteiligung (fehlerhafte Gesellschaft) nur einen Abfindungsanspruch geltend machen.