OLG Celle, Urteil vom 08.03.2012, Aktenzeichen: 13 W 17/12
Das OLG Celle hatte sich in einer neueren Entscheidung mit dem Thema des Urheberschutzes von Internetseiten zu befassen. Zu entscheiden war der Fall, ob das komplette Kopieren einer Internetseite oder über sogenannte Frames und das anschließende Einbinden in die fremde Homepage einen Unterlassungsanspruch des Betreibers der Homepage begründet.
Nach Ansicht des Gerichts bedurfte es für den Urheberrechtsschutz einer Internetseite jedoch mehr als eine nur handwerklich gestaltete Webseite, sondern eine gewisse Schöpfungshöhe, die die Internetseite individuell erscheinen lässt – insbesondere werden gestalterische Mittel vom Gericht verlangt, die im konkreten Fall nicht genügten, um ein urheberechtlich schützenswertes Werk anzunehmen.
Im Ergebnis ist also eine Prüfung im Einzelfall erforderlich, ob die Website urheberrechtlichen Schutz genießt oder nicht.