BGH, Urteil vom 21.09.2011, Aktenzeichen: XII ZR 121/09
In dem vom BGH zu entscheidenden Fall waren die Eheleute 29 Jahre verheiratet. Aus der Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen. Die Ehefrau blieb nach der Geburt der Kinder zu Hause. Zum Zeitpunkt der Entscheidung war sie 25 Jahre aus dem Berufsleben ausgeschieden.
Das Berufungsgericht hatte die Anzahl der Bewerbungen der Ehefrau von 46 im Jahr als unzureichend angesehen und ihr ein fiktives Einkommen in Höhe von 1.900,00 EUR angerechnet. Ihr wurde vorgeworfen, sich nicht hinreichend um eine Vollzeitstelle zu bemühen. Der BGH hatte dieses Urteil aufgehoben. Begründet hat er dies damit, dass nicht nur die Anzahl der Bewerbungen entscheidend ist, es muss auch eine realistische Chance auf dem Arbeitsmarkt bestehen. Nach 25 Jahren Berufsabstinenz ist dies höchst fraglich.