Familienrecht20. September 2012
Beschluss OLG Celle vom 06.10.2011, Az: 10 WF 300/11 – Bei volljährigen Kindern können die Eltern grundsätzlich während des freiwilligen sozialen Jahres unterhaltsverpflichtet sein. Eine Unterhaltspflicht besteht zwar grundsätzlich nur dann, wenn sie sich auf Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf bezieht. Die Frage ist daher, ob ein freiwilliges soziales Jahr als eine derartige angemessene Vorbildung angesehen werden kann.
Das OLG Celle hat dies nunmehr sehr weit ausgelegt. Es stellt sich auf den Standpunkt, dass ein freiwilliges soziales Jahr schon deshalb als angemessene Vorbildung betrachtet werden könnte, da es geeignet ist, die Situation der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und Bildungschancen zu fördern.