Temporäre Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht
Der Gesetzgeber versucht, die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern und eine Insolvenzwelle zu vermeiden. Das Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) soll bis zum 31.12.2023 temporäre Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht bewirken.
10. Unternehmertag
Zu unserem 10. Unternehmertag haben wir ein umfangreiches Programm mit exklusiver Themenauswahl und kompetenten Referenten zusammengestellt.
Webinar – Steuerberatertag in Dresden
Wir möchten Ihnen mit verschiedenen Impulsvorträgen einen Überblick über das neue Restrukturierungs- und Sanierungsrecht sowie dessen Möglichkeiten für Unternehmen zur (Corona-)Krisenbewältigung geben. Dabei beleuchten wir auch die Haftungsrisiken des Steuerberaters. Außerdem erhalten Sie rund um das Thema „Unternehmer-Testament“ zahlreiche Anregungen, die für Ihre Mandanten und für Sie persönlich von Interesse sind.