
Temporäre Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht
Der Gesetzgeber versucht, die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern und eine Insolvenzwelle zu vermeiden. Das Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) soll bis zum 31.12.2023 temporäre Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht bewirken.

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