Temporäre Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht
Der Gesetzgeber versucht, die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern und eine Insolvenzwelle zu vermeiden. Das Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) soll bis zum 31.12.2023 temporäre Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht bewirken.
9. Unternehmertag
Zu unserem 9. Unternehmertag haben wir Ihnen ein umfangreiches Programm mit exklusiver Themenauswahl und kompetenten Referenten zusammengestellt.
25. Mai 20220 comments