
Kollegialität und Meinungsfreiheit in der Ärzteschaft
Nach § 28 Abs. 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin sind Ärzte zu kollegialem Verhalten verpflichtet. Unsachliche Kritik und herabsetzende Äußerungen über Kolle-gen sind berufswidrig.


Nach § 28 Abs. 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin sind Ärzte zu kollegialem Verhalten verpflichtet. Unsachliche Kritik und herabsetzende Äußerungen über Kolle-gen sind berufswidrig.

