Wer bekommt was und was passiert dann?
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, geht es leider oft nicht nur um Trauer, sondern auch um das Erbe. Was viele nicht wissen: Auch wenn man im Testament nicht berücksichtigt wurde, kann einem trotzdem ein Teil des Erbes zustehen – der sogenannte Pflichtteil. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Und was passiert, wenn man den Pflichtteil einfordert?
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Ein Pflichtteilsanspruch entsteht nicht für jeden, sondern nur für die nächsten Angehörigen. Das sind in der Regel die Kinder des Erblassers, der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner oder auch Eltern des Erblassers, wenn keine Kinder vorhanden sind. Ein Pflichtteil kommt jedoch nur dann ins Spiel, wenn die betroffene Person durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde – also nicht oder zu wenig bedacht wurde.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Hätte ein Kind einen gesetzlichen Erbanspruch auf die Hälfte des Nachlasses, beträgt der Pflichtteil ¼. Es handelt sich hierbei um einen Geldanspruch, der sich am gesamten Wert des Nachlasses unter Einschluss von Firmen, Immobilien etc. bemisst.
Wann kann man den Pflichtteil fordern?
Sobald der Erbfall eintritt – also mit dem Tod des Erblassers – kann der Pflichtteil sofort eingefordert werden. Die Erben sind verpflichtet, Auskunft über den Nachlasswert zu geben, damit der Pflichtteil berechnet werden kann. Pflichtteilsberechtigte erhalten jedoch keinen Zugang zu Gegenständen und haben keine Mitspracherechte am Nachlass. Man sollte bei allen Überlegungen im Kopf behalten, dass der Pflichtteilsanspruch in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem man vom Tod und seiner Enterbung erfahren hat, verjährt.
Was passiert, wenn der Nachlass eingefordert wird?
Die Medaille des Pflichtteilsrechtes hat, wie fast alles im Leben, zwei Seiten. Meist ist die Geltendmachung des Pflichtteils mit einer Belastung des Familienverhältnisses verbunden, welches zu lebenslangen Spannungen führen kann.
Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor völliger Enterbung – ein wichtiger rechtlicher Anker. Wer glaubt, zu Unrecht übergangen worden zu sein, sollte seinen Anspruch prüfen (lassen). Aber: Den Pflichtteil zu fordern heißt auch, Konflikte zu riskieren. Eine gute rechtliche Beratung hilft, den besten Weg zu finden.



