Medizinrecht1. Juni 2013
Eine Arztstelle erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) einen vollständigen Antrag auf Nachbesetzung stellt. In besonderen Fällen kann eine Fristverlängerung um weitere maximal sechs Monate beantragt werden. Der Zulassungsausschluss (ZA) kann die Arztstelle gleichwohl einziehen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass der im Antrag benann-te Nachfolger nicht ernstlich an der Arztstelle interessiert ist. Die Vakanz einer ¼ Arztstelle ist dem-gegenüber zeitlich unbegrenzt (BSG, B 6 KA 23/11 R). Anders könnte dies sein, wenn in einem MVZ gezielt Bruchteile von Arztstellen unbesetzt gelassen werden, die kumuliert mindestens einen hälftigen Versorgungsauftrag ergeben.