
Temporäre Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht
Der Gesetzgeber versucht, die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern und eine Insolvenzwelle zu vermeiden. Das Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) soll bis zum 31.12.2023 temporäre Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht bewirken.

Frühzeitige Sanierung als Chance
Die Laufzeit des Büro-Mietvertrags ist zu lang, die Zinsen aus alten Kreditverträgen sind deutlich zu hoch, überteuerte Leasingverträge bremsen die unternehmerische Entwicklung? Corona hat für viele Unternehmer schlagartig die Rahmenbedingungen verändert.

Geplant sanieren statt insolvieren – wie geht das?
Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Wirtschaftsprogramm aufgelegt, um Unternehmen während der Corona-Krise zu stützen. So ist die Insolvenzantragspflicht bis 30.09.2020 ausgesetzt. Doch nicht alle Unternehmen werden die Krise überwinden.