by Pöppinghaus : Schneider : Haas
Kinderfotos in Social Media nur mit Zustimmung beider Eltern
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass für die Verbreitung von Fotos eines Kindes in sozialen Medien die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich ist.
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Kein Betriebsrisiko bei Betriebsschließung durch behördliche Anordnung
Im Falle einer behördlich angeordneten Betriebsschließungspflicht liegt kein Fall des Betriebsrisikos nach § 615 S. 3 BGB vor – der Arbeitgeber ist daher nicht zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet.