Arbeitgeber tragen in der Pandemie das Betriebsrisiko
Das Betriebsrisiko des Arbeitgebers bei Schließlung aufgrund behördlicher Allgemeinverfügung umfasst auch Annahmeverzugslohn für die Arbeitnehmer.
Das Betriebsrisiko des Arbeitgebers bei Schließlung aufgrund behördlicher Allgemeinverfügung umfasst auch Annahmeverzugslohn für die Arbeitnehmer.
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