
Risikofalle: Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
Pflichtteilsberechtigte Kinder hatten die Wirksamkeit des Testamentes der Eltern angegriffen. Das Gericht ging von einem wirksamen Testament aus. Da sie aufgrund des wirksamen Testamentes nicht am Nachlass partizipierten, wollten sie nunmehr Pflichtteilsansprüche geltend machen. Diese waren jedoch zwischenzeitlich verjährt.