
Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrags nach Trennungsjahr verpflichtend
Nach Ablauf des Trennungsjahres müssen beide an der Befreiung aus der gemeinsamen mietvertraglichen Bindung mitwirken, wenn der in der Wohnung verbleibende Ehepartner nicht in der Lage ist, den anderen im Außenverhältnis gegenüber dem Vermieter von Verpflichtungen freizustellen.