by Pöppinghaus : Schneider : Haas
Babyfachmärkte in Sachsen dürfen ihre Ladengeschäfte als Grundversorger vorläufig öffnen! – Sächsische Corona-Schutzverordnung insoweit unwirksam!
Die Untersagung der Öffnung von Babyfachmärkten durch die Sächsische Corona-Schutzverordnung ist unwirksam.