Erbrecht: Chancen nutzen, Risiken vermeiden
Die vorweggenommene Erbfolge – also die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten auf Kinder oder andere Erben – ist ein zentrales Element der Nachlassplanung. Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Möglichkeit, Erbschaftsteuer gezielt zu vermeiden oder zumindest deutlich zu reduzieren. Das Erbschaftsteuerrecht gewährt jedem Erben persönliche Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch ausfallen. Kinder erhalten z.B. einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten sogar von 500.000 Euro. Diese Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen. Wer also frühzeitig mit der Vermögensübertragung beginnt, kann durch gestaffelte Schenkungen große Teile seines Vermögens steuerfrei übertragen.
Besonders interessant ist das bei Immobilien und anderen stark im Wert gestiegenen Vermögenswerten. Wird das Vermögen erst im Todesfall vererbt, überschreiten deren Werte häufig die Freibeträge – mit der Folge einer erheblichen Steuerlast für die Erben. Durch rechtzeitige Schenkung lässt sich das vermeiden.
Ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt sich, wenn Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen wird. Dabei behält sich der Schenker das Nutzungsrecht (z.B. Mieteinnahmen) vor. Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird bei der Steuerberechnung vom Wert der Schenkung abgezogen – was den steuerpflichtigen Betrag reduziert.
Auch bei Unternehmensnachfolgen ist die vorweggenommene Erbfolge sinnvoll, da unter bestimmten Bedingungen großzügige Steuervergünstigungen gelten – teils bis zu 100 % des übertragenen Unternehmenswertes.
Fazit: Wer frühzeitig Vermögen überträgt, kann nicht nur die Steuerlast für seine Erben deutlich senken, sondern auch Freibeträge optimal ausschöpfen und finanzielle Sicherheit für die nächste Generation schaffen. Als erster Stelle sollte bei den Entscheidungen jedoch nicht nur die Steuerersparnis, sondern auch der eigene Absicherungsgedanke stehen. Was übertragen wurde, kann für die eigene Altersvorsorge nicht mehr genutzt werden. Eine sorgfältige Planung ist dabei unerlässlich.