Aktuell kündigt der Online-Händler Amazon vermehrt Kunden das bestehende Konto, da diese zu viele Waren zurückgesandt haben. Die Retouren seien außergewöhnlich hoch und überschritten die „haushaltsübliche“ Menge an Rücksendungen. Die genaue Anzahl, wann dies der Fall ist, benennt Amazon jedoch nicht. Die Sperrung des Kontos erfolgt ohne vorherigen Hinweis und unter dem Ausschluss der Möglichkeit ein neues Kundenkonto eröffnen zu dürfen.
Einschätzung:
Die Rechtslage in diesem Fall ist noch nicht abschließend geklärt. Gerichtsentscheidungen gibt es bislang nicht. Grundsätzlich steht es jedem Händler im Wege der Privatautonomie frei, mit wem er Verträge abschließt und mit wem nicht. Ein Kontrahierungszwang besteht gerade nicht. Die Sperrung des Kundenkontos könnte jedoch dazu führen, dass sich andere Kunden beeinflusst sehen, ihr Kaufverhalten zu ändern und künftig weniger zurück senden, um sich nicht der Gefahr auszusetzen, gesperrt zu werden. Dies wäre eine unzulässige Einschränkung des gesetzlich verankerten Widerrufsrechts. Ein Verbraucherschutzverein könnte beispielsweise diese Praxis prüfen lassen.
Dies hilft jedoch dem einzelnen Betroffenen nicht, da das Konto bereits gesperrt ist. Nur im Falle einer „Vorwarnung“ durch den Händler, dass das Konto geschlossen wird, falls zu viele Rücksendungen eingehen, könnte hiergegen der Kunde vorgehen. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall, so dass es wohl – bis zu einer endgültigen obergerichtlichen Entscheidung – bei der Zulässigkeit der bisherigen Praxis bleiben dürfte.