Im Rahmen der Trennung von Ehegatten werden häufig Unterhaltsansprüche diskutiert. Besonde-res Augenmerk muss neben der Höhe des Unterhaltsanspruches aber auch auf die Dauer gelegt werden.
Nach der Unterhaltsreform im Jahre 2008 sind grundsätzlich nur noch ehebedingte Nachteile bei der Einkommensentwicklung auszugleichen. Die Rechtsprechung hat in einzelnen Fällen jedoch Ausnahmen aufgrund der ehelichen Solidaritätsverpflichtung zugelassen.
Macht ein Ehegatte Unterhaltsansprüche geltend, muss der andere darauf achten, dass gerade im gerichtlichen Verfahren eine Befristung des Anspruches erfolgt. Andernfalls kann diese nicht nachgeholt werden. Bei der Dauer der Befristung spielen ehebedingte Nachteile, das Vorhanden-sein von Kindern und die Dauer der Ehe eine entscheidende Rolle.