by Pöppinghaus : Schneider : Haas
Rückzahlung überzahlter Renten durch den Erben?
Wird nach dem Tode des Rentenberechtigten fälschlicherweise vom Rententräger weiter Rente überwiesen, ist diese vom Erben zurückzuzahlen.
by Pöppinghaus : Schneider : Haas
Vorsicht bei Testamentsergänzungen!
Wurde in einem vom Erblasser unterschriebenen handschriftlichen Testament unter die Unterschrift später ein Zusatz verfügt, der die ursprüngliche Regelung an eine Bedingung knüpft, ist dieser Zusatz unwirksam, wenn sich unter diesem nicht erneut eine Unterschrift befindet.