
Das neue Gesellschaftsregister der GbR
Der Gesetzgeber hat das Personengesellschaftsrecht reformiert und ein GbR-Gesellschaftsregister eingeführt. Die Eintragung existierender bzw. zu gründender GbR nach notarieller Beurkundung ist freiwillig.


Der Gesetzgeber hat das Personengesellschaftsrecht reformiert und ein GbR-Gesellschaftsregister eingeführt. Die Eintragung existierender bzw. zu gründender GbR nach notarieller Beurkundung ist freiwillig.

