Das neue Gesellschaftsregister der GbR
Der Gesetzgeber hat das Personengesellschaftsrecht reformiert und ein GbR-Gesellschaftsregister eingeführt. Die Eintragung existierender bzw. zu gründender GbR nach notarieller Beurkundung ist freiwillig.
Der Gesetzgeber hat das Personengesellschaftsrecht reformiert und ein GbR-Gesellschaftsregister eingeführt. Die Eintragung existierender bzw. zu gründender GbR nach notarieller Beurkundung ist freiwillig.
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