Trennung ohne Rosenkrieg

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Trennung ohne Rosenkrieg

Trennung ohne Rosenkrieg

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Jede Trennung ist von Emotionen begleitet. Da es dabei nicht selten um die wirtschaftliche Existenz der Beteiligten geht, ist die Regelung folgender Punkte wichtig.

Welche Ansprüche kann ich nach der Trennung geltend machen?

Insbesondere bei deutlichen Einkommensunterschieden sind Ehegattenunterhaltsansprüche zu prüfen. Konfliktpotenzial birgt fast immer das Zugewinnausgleichsverfahren. In diesem wird der Vermögenszuwachs der Eheleute während der Ehe überprüft. Derjenige, welcher den höheren Zugewinn erzielt hat, ist dem anderen zum Ausgleich der Hälfte des überschießenden Differenzbetrages verpflichtet. Doch nicht alle Vermögenswerte werden in den Zugewinn einbezogen. So partizipiert der Ehegatte nur an dem Wertzuwachs von Erbschaften und Schenkungen.

Was passiert mit Haus und Vermögen?

Bei einer gemeinsamen Immobilie muss geklärt werden, wer diese nach der Trennung übernehmen kann und will. Sind Kreditverbindlichkeiten vorhanden, muss der Ehegatte, welcher seinen Miteigentumsanteil an den anderen Ehegatten überträgt, von den Kreditinstituten aus den Kreditverbindlichkeiten entlassen werden. Übersteigt der Verkehrswert der Immobilie die valutierenden Schulden, sollte zwischen den Eheleuten die Höhe einer Ausgleichszahlung verhandelt werden. Bewohnt ein Ehegatte die Immobilie nach Auszug des anderen allein, stehen Nutzungsentschädigungsansprüche im Raum.

Wie kann ich einen Rosenkrieg verhindern?

Werden mit anwaltlicher Unterstützung rechtzeitig die vorgenannten Fragen geklärt, kann vor Einleitung des Scheidungsverfahrens eine außergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeitet werden, die alle mit der Trennung bzw. einer Scheidung einhergehenden Fragen verbindlich regelt. Diese bezieht sich konkret auf die individuelle Lebens- und Vermögenssituation der Eheleute und die gesetzlichen Voraussetzungen von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen. Sie erspart im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung viel Geld und ermöglicht in der Regel auch einen besseren Umgang der Eheleute miteinander.

Mehr zu den gesetzlichen Voraussetzungen von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen sowie zu den rechtlichen Gestaltungs-möglichkeiten einer Trennung ohne Rosenkrieg erfahren Sie bei dem  kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große. Wir bitten um Anmeldung.

Ich möchte teilnehmen!

Hier können Sie sich verbindlich anmelden.


    Datum

    18 Mai 2022
    Vorbei!

    Uhrzeit

    18:00

    Veranstaltungsort

    Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB
    Maxtraße 8, 01067 Dresden
    Kategorie

    Referenten