Die Immobilie richtig vererben
Häufig stellt die gemeinsame Immobilie die Altersvorsorge der Eheleute dar. Verstirbt ein Ehegatte, ist der überlebende Ehegatte nach der gesetzlichen Erbfolge nicht allein erbberechtigt. Neben ihm erben grundsätzlich die Kinder des Erblassers. Nicht selten kommt es daher im Erbfall zu Meinungsverschiedenheiten und Streit zwischen den Erben.
Wie kann der überlebende Ehegatte abgesichert werden?
Mit den Kindern ist der überlebende Ehegatte in einer sogenannten Erbengemeinschaft. Ihm gehört das Haus nicht mehr allein. Die Absicherung des Ehegatten kann durch Errichtung eines wirksamen Testamentes erfolgen, in welchem z.B. die Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden noch nicht an der Immobilie partizipieren.
Muss ein Pflichtteilsanspruch ausgezahlt werden?
Den Kindern des Erblassers steht nach dem Gesetz ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser bemisst sich am Wert des gesamten Nachlasses und somit am Verkehrswert der Immobilie. Dies kann verhindert werden, indem im Zusammenhang mit der Erstellung des Testamentes die Kinder eine wirksame Pflichtteilsverzichtserklärung abgeben. Kommt diese nicht zustande, kann im Testament zumindest mit Pflichtteilsstrafklauseln gearbeitet werden.
Welches Kind soll das Haus erben?
Haben die Erblasser mehrere Kinder, wollen die Eltern häufig alle Kinder gleich behandeln. Das kann, wenn alle erbberechtigt sein sollen, durch die im Erbfall eintretende Erbengemeinschaft zu rechtlichen Konflikten führen. Es sollte daher geprüft werden, ob ein Kind das Haus übernehmen möchte und beispielsweise die Geschwister auszahlt. Denkbar ist auch, dass mittels einer Testamentsvollstreckung der Verkauf der Immobilie angeordnet wird. Daneben gibt es weitere auf den Einzelfall zugeschnittene rechtliche Möglichkeiten, um vom Erblasser nicht gewollte Auseinandersetzungen unter den Kindern zu vermeiden.
Umfassende Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie bei einem kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große. Wir bitten um Anmeldung.
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Referenten
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Diana Wiemann-GroßeFachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht