Die Immobilie richtig vererben

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Die Immobilie richtig vererben

Die Immobilie richtig vererben

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Nicht selten kommt es im Erbfall zu Meinungsverschiedenheiten und Streit zwischen den Erben. Das belastet den Familienfrieden. Die Frage, ob eine zum Nachlass gehörende Immobilie weiter genutzt oder verkauft wird, sollte daher am besten schon zu Lebzeiten besprochen werden.

Was passiert mit der Immobilie, wenn ein Ehegatte verstirbt?

Ist kein Testament vorhanden, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben sind neben dem Ehegatten die leiblichen Kinder. Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern bzw. Geschwister. Möchte ein Miterbe die Immobilie veräußern, kann der überlebende Ehegatte in seiner Existenz gefährdet werden.

Lässt sich mit einem Berliner Testament die Immobilie sichern?

Nein! Selbst wenn die Eheleute sich mit einem Berliner Testament wechselseitig als Erben einsetzen, stehen ihren Kindern Pflichtteilsansprüche zu. Auch auf Patchwork-Familien passt das Berliner Testament in seiner Grundkonstellation meist nicht.

Wie kann die Immobilie im Erbfall geschützt werden?

Zunächst müssen die Eheleute überlegen, was mit der Immobilie geschehen soll. Soll nach dem Tode des Erstversterbenden der überlebende Ehegatte die Immobilie erhalten? Was soll nach dem Tode des letztversterbenden Ehegatten mit der Immobilie geschehen? Möchte beispielsweise ein Kind das Haus übernehmen und die Geschwister auszahlen? Oder soll dann der Verkauf der Immobilie erfolgen?

Wie können Pflichtteilsansprüche verhindert werden?

Den Kindern des Erblassers steht nach dem Gesetz ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser Geldanspruch bemisst sich am Wert des gesamten Nachlasses und somit auch am Verkehrswert der Immobilie. Dies kann verhindert werden, wenn die Kinder eine wirksame Pflichtteilsverzichtserklärung abgeben. Kommt diese nicht zustande, kann im Testament zumindest mit Pflichtteilsstrafklauseln gearbeitet werden.

Umfassende Informationen zu diesem Thema, insbesondere zum Pflichtteil, einer sinnvollen Nachfolgeplanung und zu Patchwork-Konstellationen, erhalten Sie bei einem kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große. Wir bitten um Anmeldung.

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    Datum

    06 Mai 2024
    Vorbei!

    Uhrzeit

    18:00 - 19:30

    Veranstaltungsort

    Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB
    Maxtraße 8, 01067 Dresden
    Kategorie

    Referenten