Die Immobilie im Erbfall
Nicht selten kommt es im Erbfall zu Meinungsverschiedenheiten und Streit zwischen den Erben. Das belastet den Familienfrieden. Die Frage, ob eine zum Nachlass gehörende Immobilie weiter genutzt oder verkauft wird, sollte daher am besten schon zu Lebzeiten besprochen werden.
Was passiert mit der Immobilie, wenn ein Ehegatte verstirbt?
Ist kein Testament vorhanden, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben sind neben dem Ehegatten die leiblichen Kinder. Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern bzw. Geschwister. Möchte ein Miterbe die Immobilie veräußern, kann der überlebende Ehegatte in seiner Existenz gefährdet werden.
Lässt sich mit einem Berliner Testament die Immobilie sichern?
Nein! Selbst wenn die Eheleute sich mit einem Berliner Testament wechselseitig als Erben einsetzen, stehen ihren Kindern Pflichtteilsansprüche zu. Auch auf Patchwork-Familien passt das Berliner Testament in seiner Grundkonstellation meist nicht.
Wie kann die Immobilie im Erbfall geschützt werden?
Es ist empfehlenswert, wenn die Eheleute folgende Fragen klären: Soll nach dem Tode des Erstversterbenden der überlebende Ehegatte die Immobilie erhalten? Was soll nach dem Tode des letztversterbenden Ehegatten mit der Immobilie geschehen? Wurde an Pflichtteilsverzichtsverträge gedacht? Im Rahmen der Errichtung eines Testamentes müssen die gesetzlichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung beachten werden. Andernfalls erteilt das Nachlassgericht im Erbfall nicht den notwendigen Erbschein. Zur Vermeidung von konfliktanfälligen Erbengemeinschaften sollten auf die jeweilige Familiensituation zugeschnittene Testamente erarbeitet und dabei neben der klassischen Erbeinsetzung von den gesetzlichen Möglichkeiten der Vermächtnisanordnung, der Teilungsanordnung oder der Vor- und Nacherbschaft Gebrauch gemacht werden.
Mehr zu diesem Thema, insbesondere zum Pflichtteil, einer sinnvollen Nachfolgeplanung und zu Patchwork-Konstellationen, erfahren Sie bei einem kostenfreien Informationsveranstaltung mit Frau Rechtsanwältin Wiemann-Große. Wir bitten um Anmeldung.
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Referenten
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Diana Wiemann-GroßeFachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht