Erbfall in der Patchworkfamilie: Das kann teuer werden! Wer erbt in Patchwork-Familien? Hilft das “klassische” Berliner Testament weiter? Was ist bei Immobilien zu beachten? Wer überprüft das Testament? Was geschieht, wenn ein Ehegatte verstirbt? Welche Gefahr besteht dann für den überlebenden Ehegatten? Ist die Regelung für die Kinder gerecht? Wie kann das verhindert werden?
Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht (Scheidung Dresden)
Gerade in Patchwork-Konstellationen sind Besonderheiten in der Testamentsgestaltung zu beachten. Insbesondere die „klassische Form“ des so genannten Berliner Testamentes ist im Rahmen der Schlusserbeneinsetzung nicht ohne weiteres anwendbar. Wird die falsche Testamentsgestaltung gewählt, können gerade die leiblichen Kinder im Ergebnis „leer ausgehen“.
Unsere Mandanten können rechtzeitig ein rechtlich belastbares Testament erstellen lassen. Gerade wenn eine Immobilie, Firma oder ein Sparbetrag vorhanden ist, ist dies zum Schutz der Erben und Wahrung des Familienfriedens zwingend nowendig.
Referentin: Diana Wiemann-Große, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht
Veranstaltungsort: unsere Kanzlei
Vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich über kanzlei@rechtsanwaelte-poeppinghaus.de oder telefonisch 0351 481 81 13 (Frau König)