Ist ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling oder Ehegatte vom Erblasser im Testament enterbt worden, entsteht per Gesetz ein sogenannter Pflichtteilsanspruch. Hierbei handelt es sich um einen Zahlungsanspruch. Der Höhe nach beträgt dieser die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zur Bezifferung des Pflichtteilsanspruches muss der Erbe Auskunft über den gesamten Bestand des Nachlasses im Todeszeitpunkt erteilen. Gerade bei Immobilien und Firmen führt dies häufig zu Streitigkeiten. Zu beachten ist, dass in die Berechnung des Pflichtteilsanspruches auch Schenkungen der letzten zehn Kalenderjahre fallen. Hierbei sind Besonderheiten im Rahmen der konkreten Berechnung zu beachten.
Der Pflichtteilsanspruch steht auch Kindern im Rahmen des sogenannten Berliner Testamentes nach dem Tode des Erstversterbenden zu. Häufig setzen sich die Ehegatten wechselseitig als Erben ein. In dem Moment entsteht bei den jeweiligen Abkömmlingen die Pflichtteilsberechtigung.