Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Philipp Schneider und Rechtsanwältin Sandra Wierick beraten Sie im gesamten Verkehrsrecht. Rund um das Thema Verkehrsunfall - ob Fragen der Schadenregulierung, der Abwehr oder der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, der Geltendmachung von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten oder der Durchsetzung von angemessenem Schmerzensgeld - stehen wir Ihnen kompetent und vollumfänglich zur Seite. Auch bei Ärger mit Werkstätten, bei Leasing oder Gewährleistungsansprüchen aus Autokaufverträgen sind wir als langjährig erfahrene Spezialisten für Sie da.
Wir vertreten Sie auch in allen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Dies umfasst in Bußgeldverfahren insbesondere die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide wegen falschen Parkens, Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer), Telefonieren bzw. Nutzung von Handys oder anderer elektronischer Geräten während der Fahrt, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß oder Verstoß nach § 24 a StVG (Alkohol und Drogen).
Im Verkehrsstrafrecht erstreckt sich die Beratung und Verteidigung in Strafsachen einschließlich der möglichen Nebenfolgen auf Sachverhalte wie den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, der Unfallflucht, der Straßenverkehrsgefährdung oder der Trunkenheit (Promillefahrt, Drogen) im Straßenverkehr. Unsere anwaltliche Hilfe umfasst die Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht auch zur Abwehr von Beschlagnahme- und anderen Maßnahmen, der Verhinderung von Fahrverboten oder zur Verkürzung der Sperrfrist, Hilfe bei MPU, Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und anderen Fragen rund um Führerschein und Fahrerlaubnisrecht.
Bei Zweifeln der Fahrerlaubnisbehörde an der Fahrtauglichkeit aus alters- oder krankheitsbedingten Gründen übernehmen wir ebenfalls die Wahrung Ihrer Rechte vor den Behörden und Ihre Vertretung vor den Verwaltungsgerichten.
Die Praxis zeigt: Nur wer sich von Anfang an gegenüber Unfallgegner und dessen Versicherung, gegenüber Polizei, Bußgeldbehörde oder der Führerscheinstelle richtig verhält, vermeidet schmerzhafte und teure Nachteile. Wir garantieren unseren Mandanten eine von der Versicherungswirtschaft unabhängige Beratung und Vertretung.
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ADAC-Vertragsanwalt - Rechtsanwalt Philipp Schneider - Fachanwalt für Verkehrsrecht
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