Die EU hat die Rechte der Verbraucher mit Einführung diverser Richtlinien gestärkt. Diese betreffen vor allem Bereiche der Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, wie es etwa in Bereichen des Fernabsatzrechtes bei Internet und Telekommunikation und bei Geschäften an der Haustür. Verbraucher sind gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern oftmals unterlegen und so kommt es infolge mangelnder Fachkenntnis, zur Benachteiligung. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes.
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