Online Webinar: Nicht jede Ehe hält ein Leben lang – was passiert mit unserem Haus?
Jede Trennung ist von Emotionen begleitet. Da es dabei nicht selten um die wirtschaftliche Existenz der Beteiligten geht, ist bedachtes Handeln bei der Regelung folgender Punkte wichtig.
Hat die Trennung Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie?
Nein! Stehen beide Ehegatten als Miteigentümer im Grundbuch, werden beide Eheleute auch als Miteigentümer behandelt. Die Ehe ist nicht der Rechtsgrund für die existierenden Eigentumsverhältnisse.
Themen:
Kann der Ehepartner verlangen, dass ich aus der gemeinsamen Immobilie ausziehe?
Da beide Ehegatten Eigentümer der Immobilie sind, steht ihnen auch jeweils ein Wohnrecht zu. Ist das gemeinsame Wohnen in der Immobilie bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse z.B. bei körperlicher oder psychischer Gewalt für einen Ehegatten oder die Kinder unzumutbar, kann bei Gericht eine vorläufige Zuweisung der Immobilie beantragt werden. Das hat jedoch keine Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse.
Was passiert mit dem bestehenden Kredit?
Haben beide Eheleute den Darlehensvertrag unterschrieben, sind sie nach Scheitern der Ehe auch gegenüber der Bank gemeinsam zur Zahlung verpflichtet.
Wie kann ein Lösungsweg für diese Situation aussehen?
Möchte ein Ehegatte die Immobilie übernehmen, ist zu prüfen, in welcher Höhe dem anderen Ehegatten ein Ausgleichsanspruch zusteht. Ferner muss mit den Banken über die Entlassung aus dem Kreditvertrag verhandelt werden. Die Übertragung der Immobilie steht im Kontext mit anderen vermögensrechtlichen Fragen einer Trennung (z.B. Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüche). Im Sinne einer gütlichen Einigung sollten diese Fragen mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden. Das Ziel ist dabei eine außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung.
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Referenten
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Diana Wiemann-GroßeFachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht