Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtswirksam errichten
In unserer Beratungspraxis hören wir von den Mandanten immer wieder, dass es ein gutes Gefühl ist, für den Fall der Fälle alles geregelt zu haben. Oft steht die Frage im Raum: Was passiert, wenn meine Eltern, mein Ehemann oder meine Kinder ins Krankenhaus müssen? Kann ich für sie die notwendigen Entscheidungen im Alltag treffen? Rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu errichten, ist in diesen Fällen sehr hilfreich.
- Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Vollmacht, mit der eine Person im Voraus eine andere Person bevollmächtigt, sie zu vertreten, falls sie später einmal geschäftsunfähig wird. Durch diese Vollmacht kann der Bevollmächtigte in allen Angelegenheiten handeln, die der Vollmachtgeber selber regeln könnte, etwa in Vermögens- und Gesundheitsfragen. Die Vorsorgevollmacht vermeidet in der Regel die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Gericht und ermöglicht dem Bevollmächtigten, ohne gerichtliche Kontrolle schnell zu handeln.
- Warum ist die rechtliche Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht absolut notwendig?
Eine Vorsorgevollmacht verhindert ein gerichtliches Betreuungsverfahren nur dann, wenn sie wirksam ist. Eine rückwirkende Heilung einer Formunwirksamkeit nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ist nicht möglich. Daher sollte darauf Wert gelegt werden, mit juristischer Hilfe eine auf die konkrete Familiensituation zugeschnittene wirksame Vorsorgevollmacht zu errichten.
- Patientenverfügung: Ihr Wille zählt – auch wenn Sie ihn nicht mehr äußern können
Während die Vorsorgevollmacht Ihre Vertretung bei Behörden und Banken regelt, legt die Patientenverfügung fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einer konkreten Behandlungssituation wünschen oder ablehnen. Sie ist keine bloße Empfehlung, sondern eine rechtsverbindliche Anweisung an Ärzte und Bevollmächtigte.
- Was macht Ihre Verfügungen rechtssicher?
Das Gesetz stellt klare Anforderungen an Form und Inhalt von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Bei der Errichtung entstehen jedoch schnell Fehler, die im Ernstfall nicht mehr korrigiert werden können. Vor allem die Patientenverfügung muss hinreichend konkret sein; allgemeine Aussagen reichen nicht aus. Auch die Vorsorgevollmacht sollte sorgfältig errichtet werden: Wer Immobilien oder größeres Vermögen besitzt, muss diese notariell beglaubigen lassen, da sie anderenfalls von Banken etc. möglicherweise nicht akzeptiert wird.
Welche Voraussetzungen unbedingt zu beachten sind und wie Sie sicherstellen, dass Ihre Verfügungen auch anerkannt werden, erläutern Ihnen bei einem kostenfreien Vortrag Frau Rechtsanwältin Dr. Annekatrin Jentzsch und Herrn Rechtsanwalt Tobias Keller am Dienstag, 20. Oktober 2026, 18 Uhr in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB auf der Maxstraße 8, 01067 Dresden. Wir bitten um telefonische Anmeldung unter (0351) 4818125 oder über unsere Homepage.
Plätze reservieren
Sichern Sie sich Ihre Teilnahme
Referenten
-
Dr. jur. Annekatrin JentzschRechtsanwältin


