Was passiert mit unserem Haus? Muss der überlebende Ehegatte das Haus verkaufen? Muss ein Pflichtteilsanspruch ausgezahlt werden? Welches Kind soll das Haus erben? Erbrecht Dresden – Fachanwältin für Erbrecht, Diana Wiemann-Große
Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große
Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große, Fachanwältin für Erbrecht (Erbrecht Dresden)
Es sollte sich jeder, der sich in einer Erbsituation befindet, mit den rechtlich zu klärenden Fragen auseinandersetzen.
1. Wie kann der überlebende Ehegatte abgesichert werden? Häufig stellt die gemeinsame Immobilie die Altersvorsorge der Eheleute dar. Verstirbt ein Ehegatte ist der überlebende Ehegatte nach der gesetzlichen Erbfolge nicht allein erbberechtigt. Neben ihm erben grundsätzlich die Kinder des Erblassers. Mit den Kindern ist der überlebende Ehegatte in einer so genannten Erbengemeinschaft. Ihm gehört das Haus nicht mehr alleine.
Die Absicherung des Ehegatten kann durch Errichtung eines wirksamen Testamentes erfolgen, in welchem z.B. die Kinder nach dem Tode des Erstversterbenden noch nicht an der Immobilie partizipieren.
2. Muss ein Pflichtteilsanspruch ausgezahlt werden? Ja. Den Kindern des Erblassers steht nach dem Gesetz ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser bemisst sich am Wert des gesamten Nachlasses und somit am Verkehrswert der Immobilie. Dies kann verhindert werden, indem im Zusammenhang mit der Erstellung des Testamentes die Kinder eine wirksame Pflichtteilsverzichtserklärung abgeben. Kommt diese nicht zustande, kann im Testament zumindest mit Pflichtteilsstrafklauseln gearbeitet werden.
3. Welches Kind soll das Haus erben? Häufig wollen die Eltern alle Kinder gleich behandeln. Haben die Erblasser jedoch mehrere Kinder kann dies – wenn alle erbberechtigt sein sollen – durch die im Erbfall eintretende Erbengemeinschaft zu rechtlichen Konflikten führen. Es sollte daher geprüft werden, ob ein Kind das Haus übernehmen möchte und beispielsweise die Geschwister auszahlt. Denkbar ist auch, dass mittels einer Testamentsvollstreckung der Verkauf der Immobilie angeordnet wird. Daneben gibt es noch weitere auf den Einzelfall zugeschnittene rechtliche Möglichkeiten, um vom Erblasser nicht gewollte Auseinandersetzungen unter den Kindern zu vermeiden.
Referentin:
Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große, Fachanwältin für Erbrecht
Veranstaltungsort:
Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB, Maxstraße 8, 01067 Dresden » Anfahrt
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