Udo André
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
- geboren 1969 in Halle / Saale
- 1991 bis 1998 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Greifswald und Dresden
- 1998 bis 2001 Referendariat beim Landgericht Dresden
- seit 2001 Zulassung als Rechtsanwalt
- seit 2014 Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht regelt Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das kollektive Arbeitsrecht hat dem gegenüber die Beziehungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zum Inhalt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht erstellt Herr Rechtsanwalt Udo André gerichtsfeste Arbeitsverträge und passt bestehende Arbeitsverträge aktuell rechtssicher an. Er berät zu Fragen rund um Lohn oder Gehalt und Urlaub. Bei Abmahnungen, Kündigungen und Kündigungsschutz wird seine anwaltliche Hilfe ebenso in Anspruch genommen wie bei Mobbing und Versetzung, Elternzeit, Ruhestand oder der Korrektur von Arbeitszeugnissen. Im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet er professionelle Vertretung, ebenso wie in Einigungsstellen- und Schlichtungsverfahren. Er ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der arbeitsrechtlichen Betreuung im Hinblick auf Tarifverträge im öffentlichen Dienst und arbeitsrechtliche Sonderbestimmungen des Beamtenrechts, im Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht.
Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Udo André vertritt Sie in allen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Dies umfasst in Bußgeldverfahren insbesondere die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide wegen falschen Parkens, Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer), Telefonieren bzw. Nutzung von Handys oder anderer elektronischer Geräten während der Fahrt, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß oder Verstoß nach § 24 a StVG (Alkohol und Drogen).
Im Verkehrsstrafrecht erstreckt sich die Beratung und Verteidigung in Strafsachen einschließlich der möglichen Nebenfolgen auf Sachverhalte wie den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, der Unfallflucht, der Straßenverkehrsgefährdung oder der Trunkenheit (Promillefahrt, Drogen) im Straßenverkehr. Unsere anwaltliche Hilfe umfasst die Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht auch zur Abwehr von Beschlagnahme- und anderen Maßnahmen, der Verhinderung von Fahrverboten oder zur Verkürzung der Sperrfrist, Hilfe bei MPU, Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und anderen Fragen rund um Führerschein und Fahrerlaubnisrecht.
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.