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	<title>Familienrecht Archive - Pöppinghaus : Schneider : Haas</title>
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	<title>Familienrecht Archive - Pöppinghaus : Schneider : Haas</title>
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		<title>Regelungen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich formfrei möglich</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pöppinghaus : Schneider : Haas]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Apr 2021 12:55:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Versorgungsausgleich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Regelungen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich dürfen ohne Einhaltung einer bestimmten Form abgeschlossen werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/schuldrechtlicher-versorgungsausgleich-formfrei-moeglich/">Regelungen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich formfrei möglich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
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			<p>Beschluss des OLG Karlsruhe vom 29.12.2020 5 UF 174/19</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Regelungen zum Versorgungsausgleich, d.h. zum Ausgleich der Rentenanwartschaften im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, bedürfen der notariellen Form oder müssen im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens mit Anwaltszwang und familiengerichtlicher Genehmigung entschieden werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine formlose, diesen Anforderungen nicht entsprechende Vereinbarung der Eheleute ist grundsätzlich nicht möglich. Damit soll dem besonderen Schutzgedanken der Altersabsicherung Rechnung getragen werden. Treffen Ehegatten z.B. handschriftlich eine Vereinbarung zum Ausgleich der Rentenanwartschaften, ist diese somit unwirksam.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nunmehr entschieden, dass jedoch Regelungen, die den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich betreffen und nicht im gerichtlichen Scheidungsverfahren getroffen werden, ohne Einhaltung einer bestimmten Form abgeschlossen werden dürfen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Oberlandesgericht Karlsruhe begründet dies damit, dass Regelungen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich den Kernbereich des Scheidungsfolgerechtes nicht berühren. Darüber hinaus ist im entschiedenen Fall die Vereinbarung nach rechtskräftiger Ehescheidung geschlossen worden. Dies ermöglicht, formfrei über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich und die jeweils erworbenen Anrechte zu disponieren. Geschiedene Ehegatten können nach der Scheidung somit formfrei Regelungen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich treffen.</p>

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	</div>
        </div>
    </div>
</div>
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		<title>Trennung im Einvernehmen – aber wie?</title>
		<link>https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/trennung-im-einvernehmen-aber-wie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pöppinghaus : Schneider : Haas]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Jan 2020 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>15.10.2020, 18:00 Uhr</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/trennung-im-einvernehmen-aber-wie/">Trennung im Einvernehmen – aber wie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn eine Ehe scheitert, sollte ohne Rosenkrieg die gemeinsame Klärung aller zu regelnden Fragen angestrebt werden. Lange gerichtliche Verfahren sind in der Regel nicht nur teuer, sondern wirken sich auf die gesamte Familie negativ aus. Ziel sollte es daher sein, im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung alle rechtlichen Fragen einvernehmlich zu regeln. </p>
<p>Was muss geregelt werden?<br />
Welche Fragen juristisch zu klären sind, hängt von der konkreten Familiensituation ab. Haben die Eheleute gemeinsame minderjährige Kinder, werden nach einer Grundsatzentscheidung des BGH zum Wechselmodell häufig die Betreuung der Kinder und der Umgang diskutiert. Ist ein Ehegatte nicht berufstätig oder verdient wesentlich weniger als der andere, stehen Ehegattenunterhaltsansprüche im Raum. Deren Höhe muss errechnet und ihre Dauer geregelt oder stattdessen auf nachehelichen Ehegattenunterhalt verzichtet werden. Daneben muss das eheliche Vermögen auseinandergesetzt werden. Hierbei ist der sogenannte Zugewinnausgleich zu berechnen. Bei einer gemeinsamen Immobilie sollte entschieden werden, ob ein Ehegatte diese gegen eine Ausgleichszahlung und der Enthaftung des anderen Ehegatten bei der Bank übernehmen kann.</p>
<p>Sind die Ehegatten frei in der inhaltlichen Gestaltung ihrer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung?<br />
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat Anforderungen an die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen gestellt. Wird ein Ehegatte nach den Umständen des Einzelfalles unangemessen benachteiligt, kann das Gericht die Vereinbarung als unwirksam ansehen oder anpassen. Daher sollte mit anwaltlicher Hilfe besonderes Augenmerk auf die Wirksamkeit der zu treffenden Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung gelegt werden. So sind beim Versorgungsausgleich vom Gesetz abweichende Regelungen mit strengeren Maßstäben zu bewerten als im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Hier ist der Einzelfall entscheidend und muss individuell geprüft werden.</p>
<p>Umfassende Informationen darüber, wie eine Trennung im Einvernehmen gelingen kann, erhalten Sie bei einer kostenfreien Informationsveranstaltung von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große am Donnerstag, dem 15.10.2019, 18:00 Uhr, in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas, Maxstraße 8, 01067 Dresden. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Voranmeldung unter (0351) 4818125.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/trennung-im-einvernehmen-aber-wie/">Trennung im Einvernehmen – aber wie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
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		<title>Nicht jede Ehe hält ein Leben lang – was passiert mit unserem Haus?</title>
		<link>https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/nicht-jede-ehe-haelt-ein-leben-lang-was-passiert-mit-unserem-haus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pöppinghaus : Schneider : Haas]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jan 2020 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>03.06.2020 18:00 Uhr</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/nicht-jede-ehe-haelt-ein-leben-lang-was-passiert-mit-unserem-haus/">Nicht jede Ehe hält ein Leben lang – was passiert mit unserem Haus?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Jede Trennung ist von Emotionen begleitet. Da es dabei nicht selten um die wirtschaftliche Existenz der Beteiligten geht, ist bedachtes Handeln bei der Regelung folgender Punkte wichtig.<br />
Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große</p>
<p>Rechtsanwältin<br />
Diana Wiemann-Große<br />
Fachanwältin für Familienrecht<br />
Fachanwältin für Erbrecht</p>
<p>Hat die Trennung Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie?</p>
<p>Nein! Stehen beide Ehegatten als Miteigentümer im Grundbuch, werden beide Eheleute auch als Miteigentümer behandelt. Die Ehe ist nicht der Rechtsgrund für die existierenden Eigentumsverhältnisse.</p>
<p>Kann der Ehepartner verlangen, dass ich aus der gemeinsamen Immobilie ausziehe?</p>
<p>Da beide Ehegatten Eigentümer der Immobilie sind, steht ihnen auch jeweils ein Wohnrecht zu. Ist das gemeinsame Wohnen in der Immobilie bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse z.B. bei körperlicher oder psychischer Gewalt für einen Ehegatten oder die Kinder unzumutbar, kann bei Gericht eine vorläufige Zuweisung der Immobilie beantragt werden. Das hat jedoch keine Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse.</p>
<p>Was passiert mit dem bestehenden Kredit?</p>
<p>Haben beide Eheleute den Darlehensvertrag unterschrieben, sind sie nach Scheitern der Ehe auch gegenüber der Bank gemeinsam zur Zahlung verpflichtet.</p>
<p>Wie kann ein Lösungsweg für diese Situation aussehen?</p>
<p>Möchte ein Ehegatte die Immobilie übernehmen, ist zu prüfen, in welcher Höhe dem anderen Ehegatten ein Ausgleichsanspruch zusteht. Ferner muss mit den Banken über die Entlassung aus dem Kreditvertrag verhandelt werden. Die Übertragung der Immobilie steht im Kontext mit anderen vermögensrechtlichen Fragen einer Trennung (z.B. Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüche). Im Sinne einer außergerichtlichen Einigung sollten mit anwaltlicher Hilfe diese Fragen geklärt werden. Das Ziel ist dabei eine außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung.</p>
<p>Mehr zu diesem Thema erfahren Sie bei einem kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große in kleinem Rahmen unter Einhaltung der Abstandsregeln in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider :  Haas auf der Maxstraße 8, 01067 Dresden. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Voranmeldung unter 0351/4818125.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/nicht-jede-ehe-haelt-ein-leben-lang-was-passiert-mit-unserem-haus/">Nicht jede Ehe hält ein Leben lang – was passiert mit unserem Haus?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
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