Newsletter · Dresden · Aktuelles aus dem Familienrecht und Erbrecht
- Rechtsprechung -
Mit Anmerkungen und Erläuterungen der Redakteurin, Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Familienrecht Diana Wiemann-Große
Fachanwältin für Erbrecht in Dresden
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Erbrecht : Wer ist Ersatzerbe?
Erbrecht : Wer ist Ersatzerbe?
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Diana Wiemann-Große Rechtsanwältin
Fachanwältin für FamilienrechtFachanwältin für Erbrecht in Dresden
Altersvorsorge und Unterhalt
Wer ist Ersatzerbe?
Besonderheiten bei der Testamentsgestaltung
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 22.01.2016, Az. I-3 Wx 20/15
In dem vom OLG Düsseldorf zu entscheidenden Fall hatte eine Frau ohne juristische Hilfe ein Testament errichtet. In diesem benannte sie diverse Personen als ihre Erben unter Benennung einer konkreten Quote. Hinsichtlich des Verkaufserlöses aus einem Haus sollten weitere Personen diesen zu gleichen Anteilen erhalten. Im Testament findet sich die Formulierung „Ersatzvermächtnisnehmer sind die ehelichen Abkömmlinge“. Als ein Erbe vor der Erblasserin verstarb, stellte sich die Frage, wer zur Ersatzerbfolge berufen ist. Ein ehelicher Abkömmling des vorverstorbenen Erben stellte sich auf den Standpunkt, dass die Formulierung, dass Ersatzvermächtnisnehmer die ehelichen Abkömmlinge sind, auch für die Erben gelte. Ein Erbe hingegen war der Auffassung, dass der Anteil des vorverstorbenen Erben auf die übrigen Erben übergegangen ist.
Das OLG Düsseldorf entschied sich nach Auslegung des Testamentes dafür, dass zur Ersatzerbfolge die ehelichen Abkömmlinge des Erben berufen sind. Es stellte dabei ausdrücklich ab, dass die Erblasserin bei Verfassung des Testamentes keine juristische Hilfe in Anspruch genommen hat und ihr somit im Rahmen der Auslegung des Testamentes der Unterschied zwischen „Ersatzvermächtnisnehmer“ und „Ersatzerben“ nicht so geläufig war.
Anmerkung:
Vorliegend entbrannte der juristische Streit im Erbscheinsverfahren. Die Erben müssen als Legitimationsurkunde in der Regel einen Erbschein vorlegen, da die Erben ohne Vorlage des Erbscheins über den Nachlass nicht verfügen können. Um Streit hinsichtlich der Auslegung des Testamentes und somit auch Geld zu sparen, sollte im Rahmen der Abfassung eines Testamentes ein auf das Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.
Ansprechpartnerin, Redakteurin:
Diana Wiemann-Große
Familienrecht : Anordnung eines Wechselmodells
Familienrecht : Anordnung eines Wechselmodells
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Altersvorsorge und Unterhalt
Anordnung eines Wechselmodells auch gegen den Willen des anderen Elternteils
BGH bejaht im Einzelfall Anspruch auf das Wechselmodell
Beschluss des BGH, 01.02.2017
Der BGH (Bundesgerichtshof) sprach sich in seiner Entscheidung vom 01.02.2017 erstmalig dafür aus, dass im Einzelfall die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells zur Betreuung der gemeinsamen Kinder möglich und nicht vom Gesetz ausgeschlossen ist. Ein paritätisches Wechselmodell liegt dann vor, wenn das Kind abwechselnd von Vater und Mutter betreut wird, dies z.B. im wöchentlichen Rhythmus.
Voraussetzung hierfür ist eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern. Ferner muss das Wechselmodell dem Kindeswohl entsprechen.
Dies kann im Einzelfall zur Anhörung des Kindes im gerichtlichen Verfahren führen.
Anmerkung: Dieser Beschluss des BGH führt zu einer drastischen Änderung der bisherigen Rechtsprechung. Die Mehrzahl der Oberlandesgerichte (OLG) stellte sich auf den Standpunkt, dass die Anordnung eines Wechselmodells von der Gesetzeslage nicht umfasst ist und somit gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden kann.
Der BGH hat nun aber die Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils für möglich erachtet.
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