In Kirchen bestehen eigenständige Regelungen, insbesondere auch zum Arbeitsrecht. So gilt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens EVLKS die Kirchliche Dienstvertragsordnung (KDVO), in welcher ähnlich einem Tarifvertrag Regelungen über wesentliche Rechte und Pflichten der Mitarbeiter enthalten sind. Weitere Besonderheit ist die Vertretung durch eine Mitarbeitervertretung, deren Rechte im jeweiligen Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) geregelt sind.
Mandate im Kirchenrecht, im kirchlichen Arbeitsrecht und Mitarbeitervertretungsrecht leiten wir gern an unseren Kooperationspartner weiter, der als Mitglied der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens berechtigt ist, Mandate vor allen Kirchengerichten der EKD zu vertreten und vor diesen aufzutreten. Er war mehrere Jahre Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission und vertritt seit Jahren Mitarbeitervertretungen im Bereich der Landeskirche auch gegenüber der Schlichtungsstelle der EVLKS.
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.