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	<title>Veranstaltungen Archive - Pöppinghaus : Schneider : Haas</title>
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	<description>Rechtsanwälte - Dresden</description>
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	<title>Veranstaltungen Archive - Pöppinghaus : Schneider : Haas</title>
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		<title>Die häufigsten Fehler beim Berliner Testament</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pöppinghaus : Schneider : Haas]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Sep 2020 12:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>22.09.2020 – 18 Uhr - Pöppinghaus : Schneider : Haas - Büro Dresden</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/die-haeufigsten-fehler-beim-berliner-testament/">Die häufigsten Fehler beim Berliner Testament</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class=""><div class="container"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid gt3_vc_row_modified"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12">
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<p><strong>Das Gesetz gibt Eheleuten die Möglichkeit, ihre testamentarischen Regelungen mit besonderen Folgen gemeinsam zu errichten. Eine nicht unbedeutende Anzahl eigenhändig verfasster Testamente ist jedoch unwirksam oder birgt erhebliche Auslegungsschwierigkeiten.</strong></p>
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<h5>Pöppinghaus : Schneider : Haas &#8211; Büro</h5>
<p>Maxstraße 8, 01067 Dresden</p>
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<h5>Dienstag, 22. September 2020</h5>
<p>18:00 – 20:00 Uhr</p>
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<h5>Diana Wiemann-Große</h5>
<p>Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht</p>
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<h5><span>Kostenfrei</span></h5>
<p>Kostenfreier Vortrag</p>
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<p>Sichern Sie sich Ihre Teilnahme</p>
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			[contact-form-7]

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<p><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-2412 size-medium alignright" src="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/wp-content/uploads/2020/09/man-3552247_640-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" /></p>
<p>1. Inhalt: Der Gesetzgeber sieht als Möglichkeiten der testamentarischen Regelung z.B. die Erbeinsetzung und die Vermächtnisregelung vor. Hierbei existieren im Einzelnen gravierende Unterschiede. So erhält nur der Erbe den Erbschein und nicht der Vermächtnisnehmer. Wird im Testament die falsche Regelung aufgenommen, kann dies für die betreffende Person im Ernstfall gravierende finanzielle Auswirkungen haben und Nachteile mit sich bringen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Die „Abänderungsklausel“: Bei der Testamentserstellung muss genau überlegt werden, inwieweit der überlebende Ehegatte berechtigt ist, nach dem Tode des Erstversterbenden Änderungen im Testament vorzunehmen. In der Regel soll dem überlebenden Ehegatten die Möglichkeit gegeben werden, unter den gemeinsamen Abkömmlingen Änderungen vorzunehmen. Ist diese Passage im Testament jedoch rechtlich fehlerhaft formuliert, kann dies beispielsweise zur Enterbung vorehelicher Kinder führen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-2036" src="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/wp-content/uploads/2019/11/RAin-Wiemann-Große-1-e1579033269310-265x300.jpg" alt="" width="220" height="249" /></p>
<p><strong>3. Pflichtteilsverzichtsverträge der Kinder:</strong><span> </span>Gerade beim Berliner Testament, in welchem sich die Ehegatten zunächst wechselseitig als Erben einsetzen, muss an Pflichtteilsverzichtsverträge der Kinder nach dem Tode des Erstversterbenden gedacht werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der überlebende Ehegatte beispielsweise bei Immobilien nicht unbedeutende Beträge als Pflichtteilsansprüche zur Auszahlung bringen muss. Dies kann zur Existenzgefährdung führen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Umfassende Informationen zur rechtlichen Problematik der Errichtung eines Berliner Testamentes erhalten Sie bei einer<span> </span><strong><u>kostenfreien</u><span> </span>Informationsveranstaltung mit<span> </span></strong><strong>Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große</strong><span> </span><strong>am Dienstag, dem 22.09.2020, um 18 Uhr, in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas, Maxstraße 8, 01067 Dresden.</strong><span> </span>Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Voranmeldung unter (0351) 4818125, per E-Mail oder über das Kontaktformular unserer Homepage.</p>
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		<title>Wer erbt in Patchworkfamilien?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pöppinghaus : Schneider : Haas]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jan 2020 11:46:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>28.01.20 – 18 Uhr - Pöppinghaus : Schneider : Haas - Büro Dresden</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/wer-erbt-in-patchworkfamilien-2/">Wer erbt in Patchworkfamilien?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class=""><div class="container"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid gt3_vc_row_modified"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12">
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<p><strong>Gerade in Patchwork-Konstellationen sind Besonderheiten bei der Errichtung eines Testamentes zu beachten. Wird eine falsche Testamentsgestaltung gewählt, können die leiblichen Kinder im Ergebnis „leer ausgehen“.</strong></p>
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<h5>Pöppinghaus : Schneider : Haas &#8211; Büro</h5>
<p>Maxstraße 8, 01067 Dresden</p>
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<h5>Dienstag, 28. Januar 2020</h5>
<p>18:00 – 20:00 Uhr</p>
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<h5>Diana Wiemann-Große</h5>
<p>Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht</p>
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<h5><span>Kostenfrei</span></h5>
<p>Kostenfreier Vortrag</p>
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<p>Sichern Sie sich Ihre Teilnahme</p>
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<p><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-2149 alignright" src="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/wp-content/uploads/2020/01/family-457235_640-300x200.jpg" alt="" width="388" height="258" /></p>
<p>Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Erbberechtigt sind in diesem Falle der Ehepartner des Verstorbenen und die eigenen leiblichen Kinder. Die Höhe der Erbquote der Kinder hängt von der Anzahl der Kinder ab. Die Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. Empfiehlt sich ein Berliner Testament? In der Regel nicht. Bei ungeeigneter Testamentsgestaltung läuft man sogar Gefahr, dass die eigenen Kinder durch die Aufnahme von falschen Abänderungsklauseln leer ausgehen. Die meisten Eheleute wollen, dass zunächst der Ehepartner abgesichert ist und den gesamten Nachlass erhält. Bei Patchworkfamilien muss dabei jedoch besonderes Augenmerk auf die Frage gerichtet werden, ob die eigenen leiblichen Kinder bereits nach dem Tode des Erstversterbenden am Nachlass partizipieren oder erst nach dem Tode des Letztversterbenden den Nachlass erhalten sollen. Wird das Testament falsch gestaltet, kann es zur Enterbung der eigenen Kinder führen, da diese nach dem Tode des Stiefelternteils als Letztversterbendem weder ein gesetzliches Erbrecht noch einen Pflichtteilsanspruch haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Welche Gefahr besteht für den überlebenden Ehegatten?</strong><br />
Ist dieser mit den Kindern des Verstorbenen in einer Erbengemeinschaft, kann er nicht allein über den Nachlass verfügen. Er muss sich in allen Angelegenheiten mit den Kindern des Verstorbenen verständigen, um beispielsweise Sparvermögen aufzuteilen. Gehört das Haus zum Erbe, kann der überlebende Ehegatte in seiner Lebensgrundlage gefährdet werden. Mit dem Tod des Erstversterbenden werden im Rahmen der Erbengemeinschaft die leiblichen Kinder des Verstorbenen Miteigentümer. Sie können das weitere Wohnrecht des überlebenden Ehegatten in Frage stellen und z.B. Ausgleichszahlungen fordern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-2036" src="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/wp-content/uploads/2019/11/RAin-Wiemann-Große-1-e1579033269310-265x300.jpg" alt="" width="220" height="249" /></p>
<p><strong>Was ist bei Immobilien zu beachten?<br />
</strong>Gerade bei Immobilien ist zu diskutieren, ob das Haus in der Substanz auf die Kinder übergehen soll oder ob der überlebende Ehegatte auch die Möglichkeit hat, das Haus zu verkaufen. Auch hier muss eine klare Entscheidung im Rahmen des Testamentes getroffen werden. Sollen sowohl die eigenen als auch die gemeinsamen Kinder nach dem Tode des Letztversterbenden das Haus erben, sollten sich die Ehegatten darüber Gedanken machen, ob ein Kind i</p>
<p>n dem Haus leben will. Gerade unter Stiefgeschwistern kann es nach einem Erbfall zu erheblichen Streitigkeiten kommen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie bei einem kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große in der Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas, Maxstraße 8, 01067 Dresden. Wir bitten um Anmeldung telefonisch unter (0351) 4818125, per E-Mail oder über das Kontaktformular dieser Webseite.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Trennung im Einvernehmen – aber wie?</title>
		<link>https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/trennung-im-einvernehmen-aber-wie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pöppinghaus : Schneider : Haas]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Jan 2020 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/2020/01/07/trennung-im-einvernehmen-aber-wie/</guid>

					<description><![CDATA[<p>15.10.2020, 18:00 Uhr</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/trennung-im-einvernehmen-aber-wie/">Trennung im Einvernehmen – aber wie?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn eine Ehe scheitert, sollte ohne Rosenkrieg die gemeinsame Klärung aller zu regelnden Fragen angestrebt werden. Lange gerichtliche Verfahren sind in der Regel nicht nur teuer, sondern wirken sich auf die gesamte Familie negativ aus. Ziel sollte es daher sein, im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung alle rechtlichen Fragen einvernehmlich zu regeln. </p>
<p>Was muss geregelt werden?<br />
Welche Fragen juristisch zu klären sind, hängt von der konkreten Familiensituation ab. Haben die Eheleute gemeinsame minderjährige Kinder, werden nach einer Grundsatzentscheidung des BGH zum Wechselmodell häufig die Betreuung der Kinder und der Umgang diskutiert. Ist ein Ehegatte nicht berufstätig oder verdient wesentlich weniger als der andere, stehen Ehegattenunterhaltsansprüche im Raum. Deren Höhe muss errechnet und ihre Dauer geregelt oder stattdessen auf nachehelichen Ehegattenunterhalt verzichtet werden. Daneben muss das eheliche Vermögen auseinandergesetzt werden. Hierbei ist der sogenannte Zugewinnausgleich zu berechnen. Bei einer gemeinsamen Immobilie sollte entschieden werden, ob ein Ehegatte diese gegen eine Ausgleichszahlung und der Enthaftung des anderen Ehegatten bei der Bank übernehmen kann.</p>
<p>Sind die Ehegatten frei in der inhaltlichen Gestaltung ihrer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung?<br />
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat Anforderungen an die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen gestellt. Wird ein Ehegatte nach den Umständen des Einzelfalles unangemessen benachteiligt, kann das Gericht die Vereinbarung als unwirksam ansehen oder anpassen. Daher sollte mit anwaltlicher Hilfe besonderes Augenmerk auf die Wirksamkeit der zu treffenden Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung gelegt werden. So sind beim Versorgungsausgleich vom Gesetz abweichende Regelungen mit strengeren Maßstäben zu bewerten als im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Hier ist der Einzelfall entscheidend und muss individuell geprüft werden.</p>
<p>Umfassende Informationen darüber, wie eine Trennung im Einvernehmen gelingen kann, erhalten Sie bei einer kostenfreien Informationsveranstaltung von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große am Donnerstag, dem 15.10.2019, 18:00 Uhr, in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas, Maxstraße 8, 01067 Dresden. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Voranmeldung unter (0351) 4818125.</p>
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		<item>
		<title>Die häufigsten Fehler beim Berliner Testament</title>
		<link>https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/die-haeufigsten-fehler-beim-berliner-testament-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pöppinghaus : Schneider : Haas]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Jan 2020 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/2020/01/05/die-haeufigsten-fehler-beim-berliner-testament-2/</guid>

					<description><![CDATA[<p>16.09.2020, 18:00 Uhr</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/die-haeufigsten-fehler-beim-berliner-testament-2/">Die häufigsten Fehler beim Berliner Testament</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Gesetz gibt Eheleuten die Möglichkeit, ihre testamentarischen Regelungen mit besonderen Folgen gemeinsam zu errichten. Eine nicht unbedeutende Anzahl eigenhändig verfasster Testamente ist jedoch unwirksam oder birgt erhebliche Auslegungsschwierigkeiten.<br />
1. Inhalt: Der Gesetzgeber sieht als Möglichkeiten der testamentarischen Regelung z.B. die Erbeinsetzung und die Vermächtnisregelung vor. Hierbei existieren im Einzelnen gravierende Unterschiede. So erhält nur der Erbe den Erbschein und nicht der Vermächtnisnehmer. Wird im Testament die falsche Regelung aufgenommen, kann dies für die betreffende Person im Ernstfall gravierende finanzielle Auswirkungen haben und Nachteile mit sich bringen.<br />
2. Die „Abänderungsklausel“: Bei der Testamentserstellung muss genau überlegt werden, inwieweit der überlebende Ehegatte berechtigt ist, nach dem Tode des Erstversterbenden Änderungen im Testament vorzunehmen. In der Regel soll dem überlebenden Ehegatten die Möglichkeit gegeben werden, unter den gemeinsamen Abkömmlingen Änderungen vorzunehmen. Ist diese Passage im Testament jedoch rechtlich fehlerhaft formuliert, kann dies beispielsweise zur Enterbung vorehelicher Kinder führen.<br />
3. Pflichtteilsverzichtsverträge der Kinder: Gerade beim Berliner Testament, in welchem sich die Ehegatten zunächst wechselseitig als Erben einsetzen, muss an Pflichtteilsverzichtsverträge der Kinder nach dem Tode des Erstversterbenden gedacht werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der überlebende Ehegatte beispielsweise bei Immobilien nicht unbedeutende Beträge als Pflichtteilsansprüche zur Auszahlung bringen muss. Dies kann zur Existenzgefährdung führen.<br />
Umfassende Informationen zur rechtlichen Problematik der Errichtung eines Berliner Testamentes erhalten Sie bei einer kostenfreien Informationsveranstaltung mit Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große am Mittwoch, dem 16.09.2020, um 18 Uhr, in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas, Maxstraße 8, 01067 Dresden. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Voranmeldung unter (0351) 4818125.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/die-haeufigsten-fehler-beim-berliner-testament-2/">Die häufigsten Fehler beim Berliner Testament</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
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		<item>
		<title>Nicht jede Ehe hält ein Leben lang – was passiert mit unserem Haus?</title>
		<link>https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/nicht-jede-ehe-haelt-ein-leben-lang-was-passiert-mit-unserem-haus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pöppinghaus : Schneider : Haas]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jan 2020 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/2020/01/03/nicht-jede-ehe-haelt-ein-leben-lang-was-passiert-mit-unserem-haus/</guid>

					<description><![CDATA[<p>03.06.2020 18:00 Uhr</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jede Trennung ist von Emotionen begleitet. Da es dabei nicht selten um die wirtschaftliche Existenz der Beteiligten geht, ist bedachtes Handeln bei der Regelung folgender Punkte wichtig.<br />
Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große</p>
<p>Rechtsanwältin<br />
Diana Wiemann-Große<br />
Fachanwältin für Familienrecht<br />
Fachanwältin für Erbrecht</p>
<p>Hat die Trennung Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie?</p>
<p>Nein! Stehen beide Ehegatten als Miteigentümer im Grundbuch, werden beide Eheleute auch als Miteigentümer behandelt. Die Ehe ist nicht der Rechtsgrund für die existierenden Eigentumsverhältnisse.</p>
<p>Kann der Ehepartner verlangen, dass ich aus der gemeinsamen Immobilie ausziehe?</p>
<p>Da beide Ehegatten Eigentümer der Immobilie sind, steht ihnen auch jeweils ein Wohnrecht zu. Ist das gemeinsame Wohnen in der Immobilie bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse z.B. bei körperlicher oder psychischer Gewalt für einen Ehegatten oder die Kinder unzumutbar, kann bei Gericht eine vorläufige Zuweisung der Immobilie beantragt werden. Das hat jedoch keine Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse.</p>
<p>Was passiert mit dem bestehenden Kredit?</p>
<p>Haben beide Eheleute den Darlehensvertrag unterschrieben, sind sie nach Scheitern der Ehe auch gegenüber der Bank gemeinsam zur Zahlung verpflichtet.</p>
<p>Wie kann ein Lösungsweg für diese Situation aussehen?</p>
<p>Möchte ein Ehegatte die Immobilie übernehmen, ist zu prüfen, in welcher Höhe dem anderen Ehegatten ein Ausgleichsanspruch zusteht. Ferner muss mit den Banken über die Entlassung aus dem Kreditvertrag verhandelt werden. Die Übertragung der Immobilie steht im Kontext mit anderen vermögensrechtlichen Fragen einer Trennung (z.B. Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüche). Im Sinne einer außergerichtlichen Einigung sollten mit anwaltlicher Hilfe diese Fragen geklärt werden. Das Ziel ist dabei eine außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung.</p>
<p>Mehr zu diesem Thema erfahren Sie bei einem kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große in kleinem Rahmen unter Einhaltung der Abstandsregeln in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider :  Haas auf der Maxstraße 8, 01067 Dresden. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Voranmeldung unter 0351/4818125.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/nicht-jede-ehe-haelt-ein-leben-lang-was-passiert-mit-unserem-haus/">Nicht jede Ehe hält ein Leben lang – was passiert mit unserem Haus?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die häufigsten Fehler bei der Testamentsgestaltung in Patchworkfamilien</title>
		<link>https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/die-haeufigsten-fehler-bei-der-testamentsgestaltung-in-patchworkfamilien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pöppinghaus : Schneider : Haas]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jan 2020 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/2020/01/02/die-haeufigsten-fehler-bei-der-testamentsgestaltung-in-patchworkfamilien/</guid>

					<description><![CDATA[<p>28.01.2020 19:00 Uhr</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade in Patchwork-Konstellationen sind Besonderheiten bei der Errichtung eines Testamentes zu beachten. Wird eine falsche Testamentsgestaltung gewählt, können die leiblichen Kinder im Ergebnis „leer ausgehen“.<br />
Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große</p>
<p>Rechtsanwältin<br />
Diana Wiemann-Große<br />
Fachanwältin für Familienrecht<br />
Fachanwältin für Erbrecht</p>
<p>Wer erbt in Patchworkfamilien?</p>
<p>Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Erbberechtigt sind in diesem Falle der Ehepartner des Verstorbenen und die eigenen leiblichen Kinder. Die Höhe der Erbquote der Kinder hängt von der Anzahl der Kinder ab. Die Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht.</p>
<p>Empfiehlt sich ein Berliner Testament? In der Regel nicht. Bei ungeeigneter Testamentsgestaltung läuft man sogar Gefahr, dass die eigenen Kinder durch die Aufnahme von falschen Abänderungsklauseln leer ausgehen. Die meisten Eheleute wollen, dass zunächst der Ehepartner abgesichert ist und den gesamten Nachlass erhält. Bei Patchworkfamilien muss dabei jedoch besonderes Augenmerk auf die Frage gerichtet werden, ob die eigenen leiblichen Kinder bereits nach dem Tode des Erstversterbenden am Nachlass partizipieren oder erst nach dem Tode des Letztversterbenden den Nachlass erhalten sollen. Wird das Testament falsch gestaltet, kann es zur Enterbung der eigenen Kinder führen, da diese nach dem Tode des Stiefelternteils als Letztversterbendem weder ein gesetzliches Erbrecht noch einen Pflichtteilsanspruch haben.</p>
<p>Welche Gefahr besteht für den überlebenden Ehegatten?</p>
<p>Ist dieser mit den Kindern des Verstorbenen in einer Erbengemeinschaft, kann er nicht allein über den Nachlass verfügen. Er muss sich in allen Angelegenheiten mit den Kindern des Verstorbenen verständigen, um beispielsweise Sparvermögen aufzuteilen. Gehört das Haus zum Erbe, kann der überlebende Ehegatte in seiner Lebensgrundlage gefährdet werden. Mit dem Tod des Erstversterbenden werden im Rahmen der Erbengemeinschaft die leiblichen Kinder des Verstorbenen Miteigentümer. Sie können das weitere Wohnrecht des überlebenden Ehegatten in Frage stellen und z.B. Ausgleichszahlungen fordern.</p>
<p>Was ist bei Immobilien zu beachten?</p>
<p>Gerade bei Immobilien ist zu diskutieren, ob das Haus in der Substanz auf die Kinder übergehen soll oder ob der überlebende Ehegatte auch die Möglichkeit hat, das Haus zu verkaufen. Auch hier muss eine klare Entscheidung im Rahmen des Testamentes getroffen werden. Sollen sowohl die eigenen als auch die gemeinsamen Kinder nach dem Tode des Letztversterbenden das Haus erben, sollten sich die Ehegatten darüber Gedanken machen, ob ein Kind in dem Haus leben will. Gerade unter Stiefgeschwistern kann es nach einem Erbfall zu erheblichen Streitigkeiten kommen.</p>
<p>Umfassende Informationen zu dieser rechtlichen Problematik erhalten Sie bei einem kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große am Dienstag, dem 28.ß1.2020, 18 Uhr, in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB, Maxstraße 8, 01067 Dresden.</p>
<p>Wir bitten um telefonische Anmeldung unter 0351/4818125. Gern können Sie auch das Kontaktformular auf unserer Homepage nutzen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/die-haeufigsten-fehler-bei-der-testamentsgestaltung-in-patchworkfamilien/">Die häufigsten Fehler bei der Testamentsgestaltung in Patchworkfamilien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Die häufigsten Fehler beim Vererben von Häusern</title>
		<link>https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/die-haeufigsten-fehler-beim-vererben-von-haeusern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pöppinghaus : Schneider : Haas]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Dec 2019 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/2020/01/01/die-haeufigsten-fehler-beim-vererben-von-haeusern/</guid>

					<description><![CDATA[<p>17.11.2020, 17:00 Uhr</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/die-haeufigsten-fehler-beim-vererben-von-haeusern/">Die häufigsten Fehler beim Vererben von Häusern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein großer Teil der ohne juristische Hilfe verfassten Testamente ist unwirksam oder führt zu Auslegungsschwierigkeiten und damit in aller Regel zu Streit unter den Erben. Grund hierfür ist die Unterschätzung der strengen gesetzlichen formellen und inhaltlichen Anforderungen. Insbesondere bei Immobilien kann dies weitreichende finanzielle Folgen haben.<br />
1. Die falsche Form: Ein Testament muss grundsätzlich eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Eine andere Möglichkeit ist die Errichtung durch Niederschrift bei einem Notar.<br />
2. Der fehlerhafte Inhalt: Insbesondere bei Immobilien hat die wirksame Gestaltung des Testamentes oberste Priorität. Es muss genau überlegt werden, wer die Immobilie nach dem Erbfall in der Substanz erhalten soll. Eheleute sollten rechtsverbindlich sicherstellen, dass die Kinder erst nach dem Tode des Letztversterbenden an der Immobilie partizipieren. Dies kann nur mit der Erstellung eines Testamentes erreicht werden, da die Kinder sonst aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Eigentümer der Immobilie werden. Nicht immer ist die Regelung, dass die Kinder zu gleichen Teilen erben sollen, angebracht, da sich in diesem Fall die Kinder hinsichtlich aller Fragen bzgl. der Immobilie einigen müssen. Dies ist häufig schon aufgrund der unterschiedlichen Lebenssituationen der Kinder schwierig.<br />
Vielmehr sollte in Gesprächen herausgearbeitet werden, ob ein Kind an der Übernahme der Immobilie Interesse hat. In diesem Falle muss durch die richtige testamentarische Regelung sichergestellt werden, dass das andere Kind durch eine am Verkehrswert der Immobilie Ausgleichszahlung berücksichtigt wird. Dabei kann rechtlich geregelt werden, ob diese Ausgleichszahlung in einem Betrag fällig wird oder in Raten zu zahlen ist, um den finanziellen Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden, welches die Immobilie erhält.<br />
Es gibt verschiedene Gestaltungsformen, Immobilien auf die Kinder zu übertragen. Im Einzelfall muss &#8211; auch unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte &#8211; für jede Familie die richtige Form gewählt werden, sonst kann dies für die Erben negative Auswirkungen haben. Stellt sich die Regelung des Testamentes später als unwirksam oder fehlerhaft bzw. als für den Sachverhalt nicht zutreffend heraus, kann die gesetzliche Erbfolge gelten. Es finden sich dann häufig Menschen in einer Erbengemeinschaft wieder, deren Vorstellungen über den Bestand der Immobilie auseinandergehen.<br />
3. Pflichtteilsverzichtsverträge: Es ist dringend anzuraten, dass die gemeinsamen Kinder eine wirksame Pflichtteilsverzichtserklärung abgeben. Anderenfalls steht ihnen nach dem Tode des Erstversterbenden ein Pflichtteilsanspruch zu, welcher sich auch am Wert der Immobilie bemisst.<br />
Umfassende Informationen zur rechtlichen Problematik der richtigen Testamentserrichtung beim Vererben von Häusern erhalten Sie bei einem kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große am Dienstag, dem 17.11.2020, 17:00 Uhr, in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas, Maxstraße 8, 01067 Dresden. Zur Einhaltung der geltenden Allgemeinverfügung und aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Voranmeldung unter (0351) 4818125. (469)</p>
<p>Sobald es die Situation zulässt, plant Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große zu diesem Thema einen kostenfreien Vortrag in der Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB auf der Maxstraße 8, 01067 Dresden. Bei Interesse können Sie sich bereits jetzt unter der Rufnummer (0351) 4818125 dafür anmelden. Sobald wieder Veranstaltungen durchgeführt werden können, teilen wir Ihnen den konkreten Termin mit. Auf Wunsch steht Frau Rechtsanwältin Wiemann-Große auch gern für ein telefonisches Beratungsgespräch zu diesem Thema zur Verfügung. (554)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/die-haeufigsten-fehler-beim-vererben-von-haeusern/">Die häufigsten Fehler beim Vererben von Häusern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de">Pöppinghaus : Schneider : Haas</a>.</p>
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