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SUMMARY:Die Immobilie richtig vererben
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][gt3_custom_text text_color=“#272b2e“ font_size=“18″]Nicht selten kommt es im Erbfall zu Meinungsverschiedenheiten und Streit zwischen den Erben. Das belastet den Familienfrieden. Die Frage, ob eine zum Nachlass gehörende Immobilie weiter genutzt oder verkauft wird, sollte daher am besten schon zu Lebzeiten besprochen werden.\nWas passiert mit der Immobilie, wenn ein Ehegatte verstirbt?\nIst kein Testament vorhanden, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben sind neben dem Ehegatten die leiblichen Kinder. Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern bzw. Geschwister. Möchte ein Miterbe die Immobilie veräußern, kann der überlebende Ehegatte in seiner Existenz gefährdet werden.\nLässt sich mit einem Berliner Testament die Immobilie sichern? \nNein! Selbst wenn die Eheleute sich mit einem Berliner Testament wechselseitig als Erben einsetzen, stehen ihren Kindern Pflichtteilsansprüche zu. Auch auf Patchwork-Familien passt das Berliner Testament in seiner Grundkonstellation meist nicht.\nWie kann die Immobilie im Erbfall geschützt werden?\nZunächst müssen die Eheleute überlegen, was mit der Immobilie geschehen soll. Soll nach dem Tode des Erstversterbenden der überlebende Ehegatte die Immobilie erhalten? Was soll nach dem Tode des letztversterbenden Ehegatten mit der Immobilie geschehen? Möchte beispielsweise ein Kind das Haus übernehmen und die Geschwister auszahlen? Oder soll dann der Verkauf der Immobilie erfolgen?\nWie können Pflichtteilsansprüche verhindert werden?\nDen Kindern des Erblassers steht nach dem Gesetz ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser Geldanspruch bemisst sich am Wert des gesamten Nachlasses und somit auch am Verkehrswert der Immobilie. Dies kann verhindert werden, wenn die Kinder eine wirksame Pflichtteilsverzichtserklärung abgeben. Kommt diese nicht zustande, kann im Testament zumindest mit Pflichtteilsstrafklauseln gearbeitet werden.\nUmfassende Informationen zu diesem Thema, insbesondere zum Pflichtteil, einer sinnvollen Nachfolgeplanung und zu Patchwork-Konstellationen, erhalten Sie bei einem kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große. Wir bitten um Anmeldung.[/gt3_custom_text][gt3_spacing height=“25px“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_row_inner css=“.vc_custom_1615710496282{margin-right: 0px !important;margin-left: 0px !important;border-top-width: 1px !important;border-right-width: 1px !important;border-bottom-width: 1px !important;border-left-width: 1px !important;border-left-color: #e6e6e6 !important;border-left-style: solid !important;border-right-color: #e6e6e6 !important;border-right-style: solid !important;border-top-color: #e6e6e6 !important;border-top-style: solid !important;border-bottom-color: #e6e6e6 !important;border-bottom-style: solid !important;border-radius: 1px !important;}“][vc_column_inner][gt3_spacing height=“25px“][gt3_custom_text text_color=“#000000″ font_size=“18″ line_height=“120″]\nPlätze reservieren\nSichern Sie sich Ihre Teilnahme[/gt3_custom_text]\n\n \n\n\n\nBitte lasse dieses Feld leer.\n\n\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n\n\n	\n	\n\n  Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der 
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