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SUMMARY:Deine, meine, unser – wie gelingt eine Trennung ohne Rosenkrieg?
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][gt3_custom_text text_color=“#272b2e“ font_size=“18″]Jede Trennung ist von Emotionen begleitet. Da es dabei nicht selten um die wirtschaftliche Existenz der Beteiligten geht, ist die Regelung der folgenden Punkte wichtig.\n \nWelche Ansprüche kann ich nach der Trennung geltend machen?\nInsbesondere bei deutlichen Einkommensunterschieden sind Ehegattenunterhaltsansprüche zu prüfen. Konfliktpotenzial birgt fast immer das Zugewinnausgleichsverfahren. In diesem wird der Vermögenszuwachs der Eheleute während der Ehe überprüft. Derjenige, welcher den höheren Zugewinn erzielt hat, ist dem anderen zum Ausgleich der Hälfte des überschießenden Differenzbetrages verpflichtet. Doch nicht alle Vermögenswerte werden in den Zugewinn einbezogen. So partizipiert der Ehegatte nur an dem Wertzuwachs von Erbschaften und Schenkungen.\n \nWas passiert mit Haus und Vermögen?\nBei einer gemeinsamen Immobilie muss geklärt werden, wer diese nach der Trennung übernehmen kann und will. Sind Kreditverbindlichkeiten vorhanden, muss der Ehegatte, welcher seinen Miteigentumsanteil an den anderen Ehegatten überträgt, von den Kreditinstituten aus den Kreditverbindlichkeiten entlassen werden. Übersteigt der Verkehrswert der Immobilie die valutierenden Schulden, sollte zwischen den Eheleuten die Höhe einer Ausgleichszahlung verhandelt werden. Bewohnt ein Ehegatte die Immobilie nach Auszug des anderen allein, stehen Nutzungsentschädigungsansprüche im Raum.\n \nWie kann ich einen Rosenkrieg verhindern?\nWerden die vorgenannten Fragen mit anwaltlicher Unterstützung rechtzeitig geklärt, kann vor Einleitung des Scheidungsverfahrens eine außergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeitet werden, die alle mit der Trennung bzw. einer Scheidung einhergehenden Fragen verbindlich regelt. Diese bezieht sich konkret auf die individuelle Lebens- und Vermögenssituation der Eheleute und die gesetzlichen Voraussetzungen von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen. Sie erspart im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung viel Geld und ermöglicht in der Regel auch einen besseren Umgang der Eheleute miteinander.\n \nMehr zu den gesetzlichen Voraussetzungen von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen sowie zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten einer Trennung ohne Rosenkrieg erfahren Sie bei einem kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große in unserer Kanzlei. Wir bitten um Anmeldung unter (0351) 4818125 oder über unsere Homepage.[/gt3_custom_text][gt3_spacing height=“25px“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_row_inner css=“.vc_custom_1615710496282{margin-right: 0px !important;margin-left: 0px !important;border-top-width: 1px !important;border-right-width: 1px !important;border-bottom-width: 1px !important;border-left-width: 1px !important;border-left-color: #e6e6e6 !important;border-left-style: solid !important;border-right-color: #e6e6e6 !important;border-right-style: solid !important;border-top-color: #e6e6e6 !important;border-top-style: solid !important;border-bottom-color: #e6e6e6 !important;border-bottom-style: solid !important;border-radius: 1px !important;}“][vc_column_inner][gt3_spacing height=“25px“][gt3_custom_text text_color=“#000000″ font_size=“18″ line_height=“120″]\nPlätze reservieren\nSichern Sie sich Ihre Teilnahme[/gt3_custom_text]\n\n \n\n\n\nBitte lasse dieses Feld leer.\n\n\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n\n\n	\n	\n\n  Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der 
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