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SUMMARY:Die Immobilie im Erbfall
DESCRIPTION:[vc_row][vc_column][vc_column_text]Nicht selten kommt es im Erbfall zu Meinungsverschiedenheiten und Streit zwischen den Erben. Das belastet den Familienfrieden. Die Frage, ob eine zum Nachlass gehörende Immobilie weiter genutzt oder verkauft wird, sollte daher am besten schon zu Lebzeiten besprochen werden.\nWas passiert mit der Immobilie, wenn ein Ehegatte verstirbt?\nIst kein Testament vorhanden, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben sind neben dem Ehegatten die leiblichen Kinder. Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern bzw. Geschwister. Möchte ein Miterbe die Immobilie veräußern, kann der überlebende Ehegatte in seiner Existenz gefährdet werden.\nLässt sich mit einem Berliner Testament die Immobilie sichern? \nNein! Selbst wenn die Eheleute sich mit einem Berliner Testament wechselseitig als Erben einsetzen, stehen ihren Kindern Pflichtteilsansprüche zu. Auch auf Patchwork-Familien passt das Berliner Testament in seiner Grundkonstellation meist nicht.\nWie kann die Immobilie im Erbfall geschützt werden?\nZunächst müssen die Eheleute überlegen, was mit der Immobilie geschehen soll. Soll nach dem Tode des Erstversterbenden der überlebende Ehegatte die Immobilie erhalten? Was soll nach dem Tode des letztversterbenden Ehegatten mit der Immobilie geschehen? Wurde an Pflichtteilsverzichtsverträge gedacht?  Im Rahmen der Errichtung eines Testamentes müssen die gesetzlichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung beachten werden. Andernfalls wird vom Nachlassgericht der notwendige Erbschein nicht erteilt. Zur Vermeidung von konfliktanfälligen Erbengemeinschaften sollte von den gesetzlichen Möglichkeiten der Vermächtnisanordnung, der Teilungsanordnung oder der Vor- und Nacherbschaft neben der klassischen Erbeinsetzung Gebrauch gemacht werden, um auf die Familiensituation zugeschnittene Testamente zu erarbeiten.\nMehr zu diesem Thema, insbesondere zum Pflichtteil, einer sinnvollen Nachfolgeplanung und zu Patchwork-Konstellationen, erfahren Sie bei unserer kostenfreien Informationsveranstaltung im Penck-Hotel, Ostra-Allee 35, 01067 Dresden. Für die Teilnahme ist die Vorlage eines tagesaktuellen Corona-Schnelltests bzw. der Nachweis des vollständigen Impfschutzes oder Genesungsbescheides erforderlich. Anmeldungen erbitten wir bis 14.06.2021.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner][gt3_spacing height=“25px“][gt3_custom_text text_color=“#272b2e“ font_size=“18″ line_height=“120″]\nIch möchte teilnehmen!\nHier können Sie sich verbindlich anmelden.[/gt3_custom_text]\n\n \n\n\n\nBitte lasse dieses Feld leer.\n\n\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n	\n		\n		\n	\n\n\n	\n	\n\n  Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der 
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